Die Zukunft der kommunalen Hausmüllentsorgung im Spannungsfeld zwischen gewerblichen Sammlungen und der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie

Die Rechtsgrundlagen der kommunalen Hausmüllentsorgung sind aktuell wieder im Fokus der abfallrechtlichen Diskussion. Dies liegt zum einen daran, dass selbst knapp 15 Jahre nach Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einige grundlegende Rechtsfragen zur kommunalen Entsorgungszuständigkeit noch nicht abschließend geklärt sind. So wird erst im Jahr 2009 eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage ergehen, ob eine Eigenverwertung von Haushaltsabfällen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1,2. Halbsatz KrW-/AbfG durch die Beauftragung eines Dritten erfolgen kann.

Es wurde gezeigt, dass bezüglich der derzeitigen Regelung über die Abfallüberlassungspflichten in § 13 KrW-/AbfG ein Novellierungsbedarf besteht, da die derzeitigen Regelungen nicht in der Lage sind, den komplexen Interessenskonflikt zwischen öffentlicher und privater Abfallentsorgung sachgerecht und rechtssicher zu regulieren. Dies zeigt sich u.a. darin, dass auch fast 15 Jahre nach Verabschiedung des KrW-/AbfG zentrale Auslegungsfragen des § 13 KrW-/AbfG ungeklärt sind. Ob die im Jahr 2009 zu erwartende Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 22.4.2008 insoweit wesentliche Klärungen herbeiführen wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere das Beispiel der gewerblichen Altpapiersammlungen hat anschaulich vor Augen geführt, dass es im hohen Maße problematisch ist, wenn die Hausmüllentsorgung in Abhängigkeit von kurzfristigen Schwankungen auf den globalisierten Sekundärrohstoffmärkten, die auch spekulativen Einflüssen ausgesetzt sind, organisiert wird. So mögen sich aufgrund des Zusammenbruchs der Sekundärrohstoffmärkte infolge der globalen Finanzkrise kurzfristig für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Chancen zu einer faktischen Rekommunalisierung der Wertstoffentsorgung ergeben. Das gesetzliche Regelungsdefizit bei den Überlassungspflichten für Haushaltsabfälle ist damit jedoch nicht behoben.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 / 2009 (März 2009)
Seiten: 10
Autor: RA Hartmut Gaßner
Dr. jur. Holger Thärichen

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