Der Dienst an der Umwelt ist hart, stellt hohe Anforderungen an die körperliche Konstitution und birgt eine Fülle von Unfallgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungswirtschaft. Zu ihrem Schutz gibt es eine kaum noch zu überschauende Regelungsvielfalt. Sie wird derzeit im Rahmen einer ‚Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie’ entschlackt und neu geordnet, um sie handhabbarer zu machen ohne die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beeinträchtigen.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Oktober 2009 (Oktober 2009) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Heinz-Wilhelm Simon | |
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Kinderkram vor Gericht - Entnahme von Sperrmüll bleibt Diebstahl
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Beim Einsatz von Aufbereitungsstoffen in der Trinkwasserversorgung muss ein entsprechendes Qualitätssicherungsprocedere dazu beitragen, dass mit den eingesetzten Stoffprodukten keine signifikante Verunreinigung in das Trinkwasser gelangen kann. Dies stellt nicht nur eine einleuchtende und kostenaufwändige Forderung dar, sondern kann auch aus der Trinkwasserverordnung rechtsverbindlich abgeleitet werden. Um als Wasserversorger der daraus resultierenden Sorgfaltspflicht nachkommen zu können, wurden im DVGWArbeitsblatt
W 204 relevante Qualitätssicherungsgrundsätze zusammengestellt.