Strenge Auflagen, großes Optimierungspotential - Zerkleinerungssysteme machen die Entsorgung von Pharma-Abfällen sicherer

Bei der Herstellung von Pharmazeutika müssen alle Chargen, die den behördlichen Auflagen nicht genügen, gemäß den Vorschriften des Chemikalien- und Abfallrechts vernichtet werden. Aber nicht nur Fehlchargen aus der Produktion, auch Ausschussware und abgelaufene Lagerware müssen zerkleinert oder zerstört werden.

Foto: Erdwich GmbH(15.04.2009) Die Entsorgung muss von allen Pharmaunternehmen vorschriftsmäßig durchgeführt werden, dennoch gilt das Thema eher als Kostenfaktor und notwendiges Übel. Mögliche Prozessoptimierungen können dabei leicht übersehen werden, was auch Auswirkungen auf die Sicherheit haben kann. „Aussortierte Fehlchargen oder abgelaufene Medikamente müssen sicher zerstört werden“, sagt Vertriebsleiter Jürgen Graf von der in Kaufering ansässigen Erdwich Zerkleinerungssysteme GmbH, die sich unter anderen auf die Herstellung von Sonderlösungen für die
pharmazeutische Industrie spezialisiert hat...
Unternehmen, Behörden + Verbände: Erdwich Zerkleinerungssysteme GmbH, B. Braun-Gruppe
Autorenhinweis: Cora Bethge
Foto: Erdwich GmbH



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: April 2009 (April 2009)
Seiten: 1
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Cora Bethge

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