Bei der Herstellung von Pharmazeutika müssen alle Chargen, die den behördlichen Auflagen nicht genügen, gemäß den Vorschriften des Chemikalien- und Abfallrechts vernichtet werden. Aber nicht nur Fehlchargen aus der Produktion, auch Ausschussware und abgelaufene Lagerware müssen zerkleinert oder zerstört werden.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | April 2009 (April 2009) | |
Seiten: | 1 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Cora Bethge | |
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