Zur Forcierung der Sanierung eines durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) kontaminierten Betriebsgeländes wurde das Verfahren der Enhanced Vapour Extraction“ (EVE), basierend auf dem Prinzip einer Bodenluftspülung entwickelt, welches herkömmliche Absaugmaßnahmen mit einer Einbringung von Druckluft in den Boden kombiniert.
Es wurde ein Pilotversuch durchgeführt, bei dem ein definierter Luftstrom über vier Sanierungspegel in den Boden eingebracht und an zentraler Stelle wieder abgesaugt wurde. Dabei konnte wahlweise der obere Bodenbereich oder tiefere Bodenschichten bis zu 6,0 m unter Geländeoberkante angefahren werden. Auf Grund der örtlichen geologischen Gegebenheiten erwies sich dieses Prinzip im gegenständlichen Fall trotz Erreichens eines deutlichen Schadstoffaustrags und einer gewissen Abreicherung der Kontamination als nicht wirtschaftlich. Das Prinzip einer Sanierung mit EVE funktioniert jedoch nachweislich und lässt unter günstigeren Randbedingungen gute Erfolge in der Sanierung von Verunreinigungen durch leichtflüchtige Kontaminanten erwarten.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | DepoTech 2006 (November 2006) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | R. Staben G. Heger H. Herglotz | |
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Klassische Sanierungstechnologie unter erschwerten Bedingungen - Fallbeispiel aus dem Sanierungsalltag
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Das Sanierungsprojekt an der Altlast ST22, Ventrex in Graz stellte ein Projekt der Superlative dar. Dies war weniger der inhaltlichen Lösung (kalte Bodenluftabsaugung und Pump&Treat-Anlage) geschuldet, sondern den herausfordernden Rahmenbedingungen bezüglich Finanzierung, technisch möglicher und dem Sanierungsziel folgender Bauumsetzung, Zeitrahmen und Akzeptanz der Maßnahmen durch den Rechtsnachfolger des Verursachers.
Die Sicherheitsleistung für Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung nach § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt.
Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.
Reinigende Geräuschkulisse - Schallwellen können Schadstoffe im Boden mobilisieren
© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2008)
Sanierungsmaßnahmen können durch den Einsatz von Schallenergie optimiert werden. Damit geht vor allem eine Verkürzung der Sanierungsdauer und eine Ersparnis von Kosten einher.
Umwelthaftung im Insolvenzverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Hinter dem Thema „Umwelthaftung im Insolvenzverfahren“ verbirgt sich in der Praxis vor allem eine ganz bestimmte Fragestellung, nämlich die der insolvenzmäßigen Bewältigung des Problems der Altlasten. Es geht dabei in der Regel um langjährig betrieblich genutzte Grundstücke, die jetzt kontaminiert sind, sei es durch Akkumulierung von Abfällen, sei es durch schädliche Bodenveränderungen. Der gesamtwirtschaftliche Umfang des Problems ist beträchtlich: Auf ganz Deutschland bezogen setzte man den einschlägigen Sanierungsbedarf schon vor zehn Jahren bei 500 Milliarden Euro an.
LAWA, LABO, LAGA….TASI - Illegale Mülldeponien zwischen TASi und Bergrecht
© Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2008)
Was sich wie der neue Sommerhit von Dieter Bohlen anhört, ist leider nur ein Teil der Zuständigkeiten und Regelungen, die im aktuellen Müllskandal in Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind. Das ENTSORGA-Magazin berichtete bereits in seiner letzten Ausgabe darüber. Seit Mitte 2005 herrscht eine massive Rechtsunsicherheit bei der Ablagerung mineralischer Abfälle. Eine bundeseinheitliche Regelung lässt weiter auf sich warten.