Vom deutschen Umweltbundesamt wurde eine Studie zum Stand bei der Altlampenbehandlung in Auftrag gegeben. Ziel war es die Behandlungsverordnung vorzubereiten, die seit dem 01.01.2022 das deutsche Elektro- und Elektronikgerätgesetz (ElektroG 2015) ergänzt. Dazu galt es zu untersuchen, ob zusätzliche Anforderungen an die Behandlung von Altlampen notwendig sind. In der Studie wurde diese Frage bejaht und es wurden u.a. neue Quecksilbergrenzwerte für Outputfraktionen aus der Lampenbehandlung empfohlen.
Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätgesetz (ElektroG 2015) ermächtigt mit § 24 Nr. 2 die Bundesregierung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) durch Rechtsverordnung festzulegen. Diese sogenannte „Behandlungsverordnung“ ergänzt das ElektroG3 als untergesetzliches Regelwerk. Zur wissenschaftlichen Vorbereitung der Behandlungsverordnung hat das deutsche Umweltbundesamt (UBA) das Projekt „Klärung zusätzlicher Aspekte zur Aufstellung von Behandlungsanforderungen von Elektroaltgeräten im Rahmen einer geplanten Behandlungsverordnung“ in Auftrag gegeben. In diesem wurden Untersuchungen zu den zwei Themengebiete Altlampen und Altkunststoffe durchgeführt. Hier besprochen wird die Untersuchung zum Stand der Altlampenbehandlung. Das ElektroG 2015 gibt in der Anlage 4 einen Grenzwert von 5 mg Quecksilber (Hg) pro Kilogramm (kg) für Glasfraktionen zur Verwertung vor. Im Rahmen des Projektes wurde untersucht, ob weitere Anforderungen an die Behandlung von Altlampen gestellt werden sollten, um den Schutz der Umwelt und die Schonung der Ressourcen zu gewährleisten. Aus den Ergebnissen sollten Empfehlungen für Behandlungsanforderungen an den Auftraggeber, das UBA, abgeleitet werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dr.-Ing. Ralf Brüning Julia Wolf | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Demontage von Elektroaltgeräten ist ein Werkzeug für die Kreislaufwirtschaft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2023)
Bei der Verwertung von Elektroaltgeräten gehen wertvolle, kreislauffähige Rohstoffe verloren. Um der aktuellen Gesetzgebung gerecht zu werden, müssen alternative Verwertungsmethoden herangezogen werden. Die Möglichkeiten und Grenzen werden eingeordnet.
Optimierte kommunale Erfassung von Elektroaltgeräten, Lithium-Jonen Akkus und Waren zur Wiederverwendung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die Idee, Elektrogeräte überdacht am Annahmetisch anzunehmen sowie gut
erhaltene Dinge aus dem Abfallstrom zu retten und für die Wiederverwendung zu erhalten, wurde im Modellprojekt Dasing realisiert. Alle Beteiligten im Landkreis Aichach-Friedberg, von Politik bis Presse, von den Mitarbeiter:innen bis zu den Besucher:innen der Wertstoffhöfe sind mit der Materie vertraut und der Umsetzung mehr als zufrieden.
Bewertung der Recyclingfähigkeit von Elektroaltgeräten: Ein praxisbezogenes
Modell
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die Bedeutung von Elektrogeräten nimmt im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer weiter zu. Dies ist anhand der steigenden Sammelmengen von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) nach dem Tätigkeitsbericht der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle 2020 (kurz EAK) auch in der Abfallwirtschaft ersichtlich. Jedoch werden nach Schätzungen von Eurostat (Europäische Kommission, 2020) nur 40 % der EAG in der EU recycelt.
Mögliches Verfahrenskonzept und Versuch einer Kostenabschätzung zur mechanischen Auftrennung von Photovoltaikmodulverbunden
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Für die Übernahme von Photovoltaikmodulen zur Entsorgung sind neben den Allgemeinden Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Abfallverzeichnisverordnung die WEEE (in Österreich über die Elektroaltgeräteverordnung festgelegt) sowie die Abfallbehandlungspflichtenverordnung heranzuziehen. Während sich durch die Pflichtenverordnung detaillierte Vorgaben hinsichtlich Transportes und getrennter Erfassung von Photovoltaikmodulen ergeben, ordnet die Verzeichnisverordnung den Modulen eine Abfallschlüsselnummer zu. Über die EAG-VO ergeben sich Vorgaben hinsichtlich der zu erzielenden Verwertungsquoten bei der Zerlegung der PV-Module.
Smartes Recycling mit dem digitalen Produktpass – Welche Informationen braucht es und welche Herausforderungen gilt es zu meistern in der Abfallbehandlung von Elektro- und Elektronikgeräten?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die globale Produktion und der Konsum von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) gehören derzeit zu den stärksten wachsenden Wirtschaftsbereichen und Abfallströmen. Im Jahr 2018 wurden rund 10,3 Tonnen EEE in den Europäischen Markt gebracht, wovon 38,9% recycelt wurden. Folgt man den Prognosen wird sich das Marktwachstum und die damit verbundenen Elektroschrottmengen in Zukunft weiterhin massiv steigern, sofern sich die Praktiken aller Wirtschaftsakteure nicht ändern (EC 2019).