Im Dezember 2014, rechtzeitig vor Inkrafttreten der Recyclingbaustoffverordnung (RBV) (BMLFUW 2015), wurde die ÖNORM B3151 – Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode (ASI 2014a,b) veröffentlicht. Diese Norm wurde in weiterer Folge auch als normativer Standard für die Durchführung orientierender Schad- und Störstofferkundungen in der RBV (BMLFUW 2015) verankert.
Im Jahr 2016 startete infolge erkannter Änderungsbedarfe bereits der Prozess einer Überarbeitung der ÖNORM B3151 (ASI 2014). Dieser Prozess führte zur Veröffentlichung einer Neuauflage der ÖNORM B3151 (ASI 2022a) im Dezember 2021 mit Inkrafttreten 1.1.2022. Eine geringfügige redaktionelle Anpassung erforderte eine weitere Neuauflage im Mai 2022 (ASI 2022b). Der vorliegende Beitrag soll die wesentlichen Änderungen der neuen ÖNORM B3151 (ASI 2022a,b) gegenüber der nach wie vor in der RBV (BMLFUW 2015) gesetzlich verankerten Normfassung der ÖNORM B3151 (ASI 2014) darstellen und in der Praxis sich ergebende Herausforderungen in der Vorbereitung und Durchführung von Rückbaumaßnahmen ansprechen.
Der vorliegende Beitrag adressiert die wesentlichen Änderungen der normativen Rahmenbedingungen hinsichtlich des verwertungsorientierten Rückbaus infolge der Neuauflage der ÖNORM B3151 - Verwertungsorientierter Rückbau als Standardabbruchmethode sowie deren praktische Umsetzung. Neben Klarstellungen hinsichtlich des Ablaufs von Rückbauvorhaben und der jeweiligen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten haben sich insbesondere durch Übernahme von Teilen der ÖNORM B2251 Änderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf den Ablauf der Rückbau-vorbereitenden Ingenieurdienstleistungen haben. Wesentliche Änderungen und auch Herausforderungen ergeben sich auch durch die Novelle der Abfallverzeichnisverordnung und das mit 1.1.2022 in Kraft getretene neue Abfallverzeichnis, was letztendlich eine wesentlich differenziertere Zuordnung von Schlüsselnummern bedingt. Abschließend wird noch auf weitere Herausforderungen wie z.B. die Massenschätzung, das Rückbaukonzept, die Wiederverwendung von Bauteilen und die Abfalltrennung eingegangen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Hon.-Prof. (FH) Dipl.-Ing. Dr. Arne Ragossnig K. Hartl | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Position der kommunalen Abfallwirtschaft zur Diskussion um ein Wertstoffgesetz
© Universität Stuttgart - ISWA (9/2014)
Die mögliche Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz bestimmt nach wie vor die abfallpolitische Diskussion, nachdem in der letzten Legislaturperiode eine entsprechende Verabredung
der damaligen Koalitionsfraktionen mangels politischer Konsensbildung der maßgeblichen entsorgungswirtschaftlichen Akteure nicht umgesetzt werden
konnte. Nun soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Versuch unternommen werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen
zu schaffen, für den Herbst 2014 hat das Bundesumweltministerium die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs angekündigt.
Auswirkungen von REACH
© Rhombos Verlag (7/2007)
Das neue europäische Chemikalienrecht sieht eine weitreichende Abfallausnahme vor
Betreiberpflichten bei Abfallanlagen und ihre Bedeutung für den Ressourcenschutz und die Energienutzung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Ein nachhaltigerer Einsatz von Ressourcen bei der Errichtung und dem Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen (wie z.B. Abfallanlagen1) ist für einen verstärkten Ressourcenschutz von hoher Priorität.
Reichweite der Ermächtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das mit der Einführung des Verpackungsgesetzes geschaffene Instrument der sog. Rahmenvorgabe gemäß § 22Abs. 2 VerpackG erfreut sich bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern reger Beliebtheit und war in den vergangenen Jahren Gegenstand einer Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die von den dualen Systemen gegen einzelne Rahmenvorgaben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger angestrengt wurden.
Die Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 VerpackG – Erfüllen die Systembetreiber ihre Pflicht?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das am 1.1.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz schreibt den Systembetreibern in § 14 Abs. 3 VerpackG1 vereinfacht gesagt die Pflicht vor, private Endverbraucher über die korrekte Verpackungsentsorgung zu informieren. Die Systembetreiber haben reagiert und die Initiative „Mülltrennung- wirkt“ ins Leben gerufen. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob die Systembetreiber mit ihren Informationsbemühungen die gesetzliche Informationspflicht erfüllen.