Der BAWP wird alle sechs Jahre fortgeschrieben. Ursprünglich als Anleitung zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft geschaffen, hat sich der BAWP im Laufe der letzten Jahre aufgrund der Akte der Verwaltung und der Rechtsprechung der Höchstgerichte zu einem allgemein anerkannten Sachverständigengutachten entwickelt, das den Stand der Technik repräsentiert.
KURZFASSUNG: Der BAWP wird alle sechs Jahre fortgeschrieben. Ursprünglich als Anleitung zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft geschaffen, hat sich der BAWP im Laufe der letzten Jahre aufgrund der Akte der Verwaltung und der Rechtsprechung der Höchstgerichte zu einem allgemein anerkannten Sachverständigengutachten entwickelt, das den Stand der Technik repräsentiert. Mit einem kleinen Zusatz in der AWG Novelle BGBl I 71/2019 wurde der BAWP 2017 nun aber mit allen Konsequenzen in seiner Gesamtheit für vermeintlich rechtsverbindlich erklärt.
1 EINLEITUNG
Gemäß Art 28 Abs 1 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) (Europäisches Parlament 2008) wurden die EU-Mitgliedstaaten zur Erstellung eines oder mehrerer Abfallbewirtschaftungspläne verpflichtet. In Umsetzung dieser unionsrechtlichen Verpflichtung sieht § 8 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) die Erstellung eines Bundesabfallwirtschaftsplanes (BAWP) durch den BMLFUW bzw die BMNT (nunmehr: BMK, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) vor (BMLFUW 2002), wobei der BAWP mindestens alle sechs Jahre zu aktualisieren ist. Die letztgültige Version ist der BAWP 2017. (BMLFUW 2017)
Der BAWP 2017 ist, wie die Vorgängerversionen, in zwei Teile untergliedert und enthält nach einer allgemeinen Einleitung einen Überblick über die Abfallwirtschaft in Österreich sowie eine Betrachtung ausgewählter Abfallströme. Näher erörtert werden auch verschiedene Behandlungsanlagen (Kap 4), das Abfallvermeidungsprogramm 2017 (Kap 5) sowie abfallwirtschaftliche Vorgaben, Maßnahmen, Strategien und Instrumente (Kap 6). Praktisch höchst relevant ist Kap 7, das Behandlungsgrundsätze für bestimmte Abfall- und Stoffströme enthält und regelmäßig in der Praxis von ASV als einzuhaltender technischer Standard der Abfallwirtschaft herangezogen wird. Kap 8 beschäftigt sich mit der Altlastensanierung. Praktisch ebenfalls sehr bedeutsam sind die Leitlinien zur Abfallverbringung (Kap 9), denen der zweite Teil des BAWP 2017 gewidmet wurde.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2020 (November 2020) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dr. Martin Eisenberger LL.M Lukas Schneeberger Chriatian Wuttke | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschaftsrecht (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Für eine Rechtsprechungsübersicht, die der Bandbreite der abfallrechtlichen Rechtsprechung der jüngsten Zeit auch nur ansatzweise gerecht wird, war eine Aufspaltung einen zweiteiligen Beitrag erforderlich. Der vorliegende zweite Teil knüpft an den im Heft 5/2024 der AbfallR erschienen ersten Teil an und komplettiert diesen.
Kritische Würdigung der geplanten Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Warum es besser wäre, sich von der Vorbehandlungspflicht zu verabschieden
Die neue Altfahrzeugverordnung der Europäischen Union – Status Quo,
Herausforderungen und Potentiale für die Recyclingindustrie
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Bereits in dem am 11. März 2020 veröffentlichten neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ kündigte die Europäische Kommission (COM) eine Überarbeitung der aus dem Jahr 2000 stammenden Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge an.
Kreislaufwirtschaft und Chemikalienrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2024)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) versteht unter „Kreislaufwirtschaft“ die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Es verwendet diesen Begriff also abfallbezogen. Dem gegenüber ist der insbesondere auf EU-Ebene immer häufiger benutzte Begriff „Circular Economy“, der ebenfalls mit „Kreislaufwirtschaft“ übersetzt wird, deutlich weiter gefasst.
Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung