Mit ca. 55 Millionen Tonnen pro Jahr bilden Bodenaushubmaterialien
den größten Anteil am Gesamtabfallaufkommen in Österreich. Überschüssige
Aushubmassen werden in der Regel an anderer Stelle bautechnisch verwertet oder auf Bodenaushubdeponien beseitigt.
In der jüngeren Vergangenheit werden in der Steiermark Bodenaushubmaterialien vermehrt für sogenannte „Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen“ auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. Mittlerweile ist bei ca. der Hälfte der beantragten Verwertungsmaßnahmen die Rodung von Waldflächen erforderlich bzw. fallen Kleinstrukturen und Landschaftselemente den Anschüttungen zum Opfer. Seitens der Konsenswerber werden „Agrarstrukturverfahren“ oftmals aus Verfahrens- oder Kostengründen „Deponiegenehmigungsverfahren “ vorgezogen. Die Grenze zwischen landwirtschaftlicher Notwendigkeit der Maßnahmen und kostengünstiger Entledigung ist dabei zunehmend fließend. Eine Einbindung der bestehenden rechtlichen und technischen Regelungen für die Verwertung von Bodenaushubmaterialien, ergänzt um klare Abgrenzungsmerkmale zwischen Verwertung und Beseitigung, in das Verfahrensrecht des AWG 2002 und somit eine Gleichschaltung mit dem Deponierecht, wäre aus abfallwirtschaftlicher Sicht daher von hoher Dringlichkeit.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2018 (November 2018) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Josef Mitterwallner | |
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