In der Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl 2008), übernommen in die österreichische Gesetzgebung über das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002), ist die Verwertung durch eine Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling direkt nach der Abfallvermeidung prioritär zu betrachten. Damit zusammenhängend wird auch der Begriff des „Urban Mining“ anthropogener Sekundärrohstofflager geprägt.
Nachhaltiges Bauen betrifft nicht nur die Bau- und Betriebsphase, sondern auch den Abbruch eines Bauwerks, da die verbauten Materialien zu diesem Zeitpunkt im Sinne der Schonung von Primärrohstoffen für einen weiteren Lebenszyklus bereit gestellt werden sollten. Da der Abbruch eines Gebäudes weit von der Planung entfernt ist, wird diesem Bereich des Lebenszyklus in den Nachhaltigkeitsüberlegungen meist keine oder nur wenig Beachtung geschenkt, auch weil der Barwert der Rückbaukosten wegen des relativ hohen langfristigen Kapitalisierungszinssatzes in der Regel Richtung null tendiert. Die Entscheidungen, welche den Rückbau und die spätere Sekundärrohstoffverwertung maßgeblich beeinflussen, werden aber in der Planungsphase getroffen. Insbesondere die Materialauswahl hat einen wesentlichen Einfluss auf die Möglichkeiten des späteren „urban-mining“.
Die gegenständliche Arbeit befasst sich mit den aufgezeigten Problemen und gibt einen ganzheitlichen ökologischen und auch ökonomischen Überblick über den Rückbau von Bauwerken. Es werden die maßgeblichen Rückbauparameter adressiert und wird dargestellt, wie diese in der Planungsphase und in zukünftigen Nachhaltigkeitsbestrebungen berücksichtigt werden können.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2016 (November 2016) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Anja Hogge Univ.-Prof. Dr.-Ing. Anke Bockreis Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Arnold Tautschnig T. Hogge | |
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Umsetzung der GewAbfV im Baubereich
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Der größte Abfallstrom in Deutschland sind die Bau- und Abbruchabfälle mit 229 Mio. Tonnen pro Jahr. Die 2017 novellierte GewAbfV sollte das Recycling auch in diesem Bereich fördern. Analysen von Verbänden und auch die eigenen Erfahrungen aus der Branche zeigen, dass es der Novelle an Durchsetzungskraft und Realitätsnähe mangelt.
Erfahrungen im Vollzug der Recycling-Baustoffverordnung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Am 29. Juni 2015 wurde die Recycling-Baustoffverordnung kundgemacht. Damit sind im Hinblick auf die Durchführung von Gebäudeabbrüchen bzw. auf die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Abbruchmaterialien mit 1. Jänner 2016 völlig neue Regelungen in Kraft getreten. Erstmals ist es möglich, für Recycling-Baustoffe bestimmter Qualitäten, ein vorzeitiges Abfallende zu erreichen. Die neue Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zu Gewinnung, Aufbereitung und Einsatz von mineralischen Abbruchabfällen, beginnend bei der Abbruchplanung bis hin zum Einbau der Recycling-Baustoff-Produkte.
Nachhaltige Abfallwirtschaft im Bausektor
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (1/2011)
Die Herstellung materieller Güter oder das Erbringen von Dienstleistungen, ist mit dem Verbrauch von Rohstoffen verbunden. Der noch vor 100 Jahren vertretene Ansatz Rohstoffe als "freie Güter" zu betrachten, ist heute nicht mehr gültig. Vielmehr gehört der Zugang zu Rohstoffen zu den Faktoren, welche die wirtschaftliche Situation eines Landes entscheidend beeinflussen.
Die Bewirtschaftung von Abfällen aus der Mineral gewinnenden Industrie nach Maßgabe der EU-Richtlinie 2006/21/EG
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Die EU-Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der Mineral gewinnenden Industrie zielt darauf ab, das Entstehen von Bergbauabfällen soweit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern, die Verwertung zu fördern und die verbleibenden Abfälle ordnungsgemäß, schadlos und nachhaltig zu entsorgen.
Die Ersatzbaustoff-Verordnung und ihr wissenschaftliches Ableitungskonzept auf dem Prüfstand
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Die Verwertung mineralischer Reststoffe soll bundesweit mit der so genannten Ersatzbaustoffverordnung neu geregelt werden. Dazu hat das zuständige Bundesumweltministerium einen 1. Arbeitsentwurf am 13.12.2007 vorgelegt. Das wissenschaftliche Konzept zur Ableitung der Grenzwerte der ErsatzbaustoffV wurde im Frühjahr 2008 von den Autoren Dr. Susssset und Dr. Leuchs vorgelegt. Der vorliegende Beitrag hinterfragt das Ableitungsmodell und zeigt kritische Randbedingungen auf, die die Repräsentanz, Übertragbarkeit und Justiziabilität des Ansatzes einschränken.