Die deutsche Deponieverordnung fordert für Rekultivierungsschichten den Nachweis einer ausreichend großen nutzbaren Feldkapazität. In Mecklenburg-Vorpommern wird humusreiches- und feinkörniges Substrat aus der Baggerung der Schifffahrtswege aufbereitet und seit ca. 14 Jahren als Rekultivierungssubstrat eingesetzt.
Auf vier Deponien wurden die Herstellung und die Wirksamkeit der Rekultivierungsschichten aus „aufbereitetem Nassbaggergut" geprüft. Dazu wurde das eingesetzte "aufbereitete Nassbaggergut" gekennzeichnet und die aktuelle Funktionalität der Rekultivierungsschichten durch bodenchemische und bodenmechanische Untersuchungen an angelegten Schürfen überprüft.
Deponien müssen nach dem Betrieb gesichert werden; diese „Abkapselung" von der Umwelt erfolgt mit Hilfe eines Oberflächenabdichtungssystems, dessen obere Schicht aus einem Rekultivierungssubstrat aufgebaut wird. Die Deponieverordnung (DepV 2012) hat die Anforderungen an die Rekultivierungsschicht, deren Funktion und das Substrat, aus der sie erstellt werden darf, klar geregelt. Diese Festlegungen werden durch weitere Vorgaben und Empfehlungen ergänzt (BQS 7-1, BQS 7-2, GDA-Empfehlungen E 2-31 und E 2-32).
Zurzeit wird in der Fachwelt die Umsetzbarkeit der bodenphysikalischen Forderungen, die sich aus der DepV ergeben, umfangreich diskutiert und geprüft welche Herausforderungen sich für die Praxis des Deponiebaus sich ergeben.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden seit Ende der 90er Jahre mehr als zehn Deponien mit aufbereitetem Nassbaggergut aus dem Küstenbereich rekultiviert. Aufgrund der neuen Anforderungen an die Substrate für Rekultivierungsschichten durch die aktuelle Deponieverordnung sollte durch Untersuchungen an bereits mit aufbereitetem Nassbaggergut rekultivierten Deponien untersucht werden, in wie weit die schon existierenden Rekultivierungsschichten diese Forderungen erfüllen, und ob aufbereitetes Nassbaggergut auch weiterhin in Rekultivierungsschichten verbaut werden darf.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
| Quelle: | Depotech 2012 (November 2012) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Dr. Gert Morscheck Prof. Dr. Michael Nelles Michael Henneberg | |
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LUBW Handlungshilfe Deponieverordnung – Was haben die EU-POP- Verordnung, die Ersatzbaustoffverordnung, die LAGA-Mitteilung 23 & Co. mit Deponien zu tun?
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Im Jahr 2017 wurden bundeseinheitliche Leitlinien für die Durchführung von Restmüll-Sortieranalysen erstellt. Diese wurden erstmals in den Jahren 2017 bis 2019 in allen neun Bundesländern angewandt. Die einheitliche Vorgangs-weise ermöglicht einen Vergleich von Ergebnissen, macht jedoch die Berücksichtigung spezifischer Fragestellungen schwieriger. Leitlinien verleiten zur Festlegung auf diese und lenken von spezifischen Anforderungen und der Berücksichtigung aktueller und relevanter Fragestellungen ab.
