Im Rahmen der Umwidmung von Grünland in Bauland (Wohnen, Industrie, Gewerbe, Son-dernutzung) sieht das Niederösterreichischer Raumordnungsgesetz (Landesgesetzblatt 2007) ei-ne zwingende Prüfung vor, ob Gefahren durch begründete Verdachtsflächen und Altlasten vor-liegen und diese einer höherwertigeren Nutzung entgegenstehen. Dafür sind basierend auf den erfolgten Erstabschätzungen nach dem NÖ Leitfaden (Amt der NÖ Landesregierung, 1998) Gutachten für die Raumordnungsbehörde zu erstellen. Raumordnung ist in Österreich Kompe-tenz der Länder. Daher kommt es zu verschiedenen rechtlichen Ausprägungen. Als Grundlage für das erforderliche Gutachten sind oft Untersuchungen durchzuführen, die hohe Kosten und längere Zeiträume verursachen.
Das Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz erfordert bei Umwidmung von Grünland in Bauland (Wohnen, Industrie, Gewerbe, Sondernutzung) die Prüfung, ob Gefahrenmomente aus begründeten Verdachtsflächen und Altlasten vorliegen, die dieser höherwertigeren Nutzung entgegenstehen. Dafür sind basierend auf den erfolgten Erstabschätzungen nach dem NÖ Leitfaden Gutachten für die Raumordnungsbehörde zu erstellen. Im Zuge dieser Arbeit wurden insgesamt die Untersuchungsergebnisse von 40 Altablagerungen statistisch ausgewertet. Es konnte ein Parameter gefunden werden, der mit relativ großer Sicherheit die Gefährlichkeit einzuschätzen vermag. Ausschlaggebend für diesen Parameter sind der auf die offene Fläche ge-fallenen Niederschlag und die mittlere Tiefe der Ablagerungen. Bei Einhaltung eines definierten Grenzwertes kann somit die Fläche für eine Umwidmung freigegeben werden. Dieser Parameter gilt jedoch nur für Flächen mit weniger als 50.000 m³ Ablagerungsvolumen und ohne Verdacht auf gefährliche und toxisch wirkende Abfälle.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
| Quelle: | Depotech 2012 (November 2012) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Erwin Huter | |
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