Der Entsorgungsfachbetrieb im österreichischen Rechtsgefüge

Am 04. Mai 2012 wurde eine Verordnung gemäß § 15 Umweltmanagementgesetz über die Einrichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden (UMG Registerverordnung) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde ein vom V.EFB lange angestrebtes Ziel erreicht. Es gilt jetzt, vereinsintern unter Einbindung des Ministeriums die Schulungsmaßnahmen für Gutachter, Beirat und die betroffenen Betriebe zu erarbeiten.

Mit der Kundmachung einer Verordnung gemäß § 15 des Umweltmanagementgesetzes (UMG) im Bundesgesetzblatt am 4. Mai 2012 (BGBl II 2012) erhielt das Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes die lange angestrebte rechtliche (gesetzliche) Verankerung Anerkennung. Der Verein zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes, im folgenden kurz V.EFB, ist eine vom Verband der Österreichischen Entsorgungsbetriebe (VÖEB), dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und International Solid Waste Association (ISWA Österreich) getragene Organisation, die Qualitätszertifikate nach einem strengen Regelwerk erteilt. Der Entsorgungsfachbetrieb ist eine freiwillige Qualitätsinitiative der Österreichischen Abfallwirtschaft. Die von Umweltgutachtern vorgelegten Auditberichte werden vom Fachbeirat des V.EFB nach einem strengen Regelwerk geprüft, anerkannt, zurückgewiesen oder zur Verbesserung zurückgestellt. Das Regelwerk wird ständig den aktuellen Erfordernissen und dem Stand der Technik angepasst. Eine solche Anpassung und Adaptierung steht aufgrund der neuen Rechtslage an. Mit dem Lebensministerium wurden die Erfordernisse zur Eintragung in das Register bereits abgeklärt. Register und Gebührenordnung befinden sich derzeit in Ausarbeitung.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2012 (November 2012)
Seiten: 4
Autor: H. Stadler

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