Die SBB hat 1999 vom Bund den Auftrag erhalten, ihre belasteten Standorte gemäß Altlastenverordnung, die 1998 in Kraft getreten ist, zu identifizieren und wenn nötig zu sanieren. Für die Umsetzung dieses Auftrags hat der Bund der SBB ein Budget von CHF 110 Mio. zur Verfügung gestellt. Innerhalb von zwei Jahren sollten damit die nach damaliger Schätzung 2000 Verdachtsstandorte und 200 Sanierungsfälle bearbeitet werden.
Nach sieben-jähriger Suche und mit einem Aufwand von CHF 30 Mio. sind die belasteten Grundstücke der SBB gefunden. Hierzu wurden seit dem Start im Jahre 2000 gut 5.800 Verdachtsflächen untersucht. Bei 1.612 Standorten wurden tatsächlich Belastungen im Untergrund nachgewiesen. Von Belastungen betroffen ist eine aufsummierte Gesamtfläche von 4.885.607 m². Dies sind 5 % bezogen auf den SBB-Grundstückbesitz von insgesamt 103 Mio. m². Von den 1.612 belasteten Standorten haben sich bisher 92 Standorte als überwachungsbedürftig und 57 Standorte als sanierungsbedürftig (= Altlasten) erwiesen. Da die Untersuchungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind, dürften sich diese Zahlen noch geringfügig erhöhen. Es ist vorgesehen, die heute bekannten Altlasten bis etwa 2014 saniert zu haben. Der Mittelbedarf für sämtliche Sanierungen wird auf CHF 80 Mio. geschätzt, sodass insgesamt CHF 110 Mio. für die Bewältigung der Altlastenproblematik bei den Schweizerischen Bundesbahnen ausgegeben werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dr. Michael Stockmeyer Astrid Nägeli | |
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Die Förderung der Altlastenforschung im UFG-Regime
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2018)
Altlastensanierung erfolgt üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, was durchaus im Sinn von Altlastenbesitzern und -sanierern ist. Bei den betroffenen Stakeholdern gibt es jedoch das klare Bekenntnis, alle Altlasten innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Im Vergleich zur Anzahl der bisher sanierten Altlasten stellt dies eine vielfach größere Aufgabe dar zu deren Erledigung entsprechende Werkzeuge entwickelt werden müssen.
Altlastenmanagement 2010 – Entwicklung eines neuen Leitbildes
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2008)
Von November 2007 bis September 2008 diskutierte ein Arbeitskreis von Experten der Bundesländer und des Bundes ein „Leitbild Altlastenmanagement 2010“. Ziel der Diskussionen war es, durch ein neues Leitbild klar gegliederte Zielvorstellungen zusammenzufassen und gleichzeitig jene Strategien zu beschreiben, die zweckmäßig sind, diese Ziele zu erreichen. Das nunmehr vorliegende Leitbild soll primär eine Orientierungsfunktion für alle an den Prozessen der Altlastensanierung konkret Beteiligten erfüllen, aber auch für politische Entscheidungsträger und die interessierte Öffentlichkeit verständliche Information bieten.
Umwelthaftung im Insolvenzverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Hinter dem Thema „Umwelthaftung im Insolvenzverfahren“ verbirgt sich in der Praxis vor allem eine ganz bestimmte Fragestellung, nämlich die der insolvenzmäßigen Bewältigung des Problems der Altlasten. Es geht dabei in der Regel um langjährig betrieblich genutzte Grundstücke, die jetzt kontaminiert sind, sei es durch Akkumulierung von Abfällen, sei es durch schädliche Bodenveränderungen. Der gesamtwirtschaftliche Umfang des Problems ist beträchtlich: Auf ganz Deutschland bezogen setzte man den einschlägigen Sanierungsbedarf schon vor zehn Jahren bei 500 Milliarden Euro an.
LAWA, LABO, LAGA….TASI - Illegale Mülldeponien zwischen TASi und Bergrecht
© Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2008)
Was sich wie der neue Sommerhit von Dieter Bohlen anhört, ist leider nur ein Teil der Zuständigkeiten und Regelungen, die im aktuellen Müllskandal in Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind. Das ENTSORGA-Magazin berichtete bereits in seiner letzten Ausgabe darüber. Seit Mitte 2005 herrscht eine massive Rechtsunsicherheit bei der Ablagerung mineralischer Abfälle. Eine bundeseinheitliche Regelung lässt weiter auf sich warten.
Umweltrechtliche Verbindlichkeiten bei Altlasten – Rückstellungsverpflichtungen für Unternehmen
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (6/2004)
In diesem Aufsatz soll deutlich gemacht werden, dass Altlasten nicht nur ausschließlich ökologische und technische Probleme darstellen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche / bilanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben können.