Vorgaben zur Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten wurden auf europäischer Ebene in der 2003 veröffentlichten WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte) festgelegt. Wesentliche Elemente der Richtlinie sind u.a. die Verankerung der Produzentenverantwortung, die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen, die Einrichtung von Abgabestellen, an denen EAG kostenlos abgegeben werden können, sowie ein verbindliches Sammelziel von 4 kg EAG pro EW und Jahr bis 2006. Betreffend der Behandlung von EAG wird der Einsatz der besten verfügbaren Behandlungs-, Verwertungs- und Recyclingtechniken gefordert.
Durch die Umsetzung der WEEE (Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte)- Richtlinie in Österreich im Jahr 2005 kam es zu Veränderungen im Bereich der EAG (Elektroaltgeräte)- Behandlung. Neue Behandlungsanlagen wurden in Betrieb genommen bzw. es wurden bestehende Anlagen um das Tätigkeitsfeld der EAG-Behandlung erweitert. Durch die verbindliche Schadstoffentfrachtung kam es insbesondere für Kleingeräte zur Inbetriebnahme neuer Behandlungsanlagen. Für die Erstbehandlung von EAG gemäß den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards stehen derzeit ausreichend Behandlungskapazitäten im Inland zur Verfügung. Nur ein geringer Teil der EAG wurde 2006 zur Erst-Behandlung exportiert. Weiterführende Behandlungsschritte der EAG-Behandlung, wie z.B. die Bildröhrenaufbereitung, werden in unterschiedlichem Ausmaß auch im Ausland durchgeführt. Insgesamt wurden im Jahr 2006 in etwa 40 Behandlungsanlagen ca. 60.000 t EAG behandelt. Dabei entfielen ca. 2 % auf Gasentladungslampen, ca. 21 % auf Bildschirmgeräte, ca. 23 % auf Kleingeräte, ca. 25 % auf Kühlgeräte und ca. 28 % auf Großgeräte.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Maria Tesar Andreas Öhlinger | |
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