Kaum eine Rechtsmaterie berührt ein größeres politisches und wirtschaftliches Konfliktpotenzial als das Recht der Instandhaltung von Abwasserkanälen. Das Ineinandergreifen von Wasser-, Straf- und Satzungsrecht einerseits und technischem Regelwerk andererseits setzt öffentlichen und privaten Leitungsbetreibern Handlungspflichten, mit denen Dutzende Milliarden Euro für Sanierungsinvestitionen erforderlich werden. Umso bedeutsamer ist, dass das Wasserrecht als zentrale Säule des „Kanalrechts“ durch eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) jüngst grundlegend verändert wurde.
Fast 550.000 Kilometer lang sind inzwischen die öffentlichen Abwassernetze Deutschlands. Beschickt werden iese Infrastrukturen aus Grundstücksentwässerungsanlagen in privater Verantwortung mit einer Länge von mindestens einer, eher aber 1,5 Millionen Kilometern (da es keine rechtliche Grundlage für statistische Erhebungen zu privaten Leitungen gibt, fehlen leider wirklich belastbare Zahlen hierzu). Über den Zustand der Kanäle weiß man aus den Umfragen der DWA der letzten Jahre, dass rund ein Fünftel der öffentlichen Systeme in unterschiedlichem Grade schadhaft ist. Die Einschätzung der Defektraten bei privaten Kanälen (Hausanschlüsse und Grundleitungen auf häuslichen und gewerblichen Grundstücken) schwankt zwischen 50 und 90 Prozent. So kommt man zu einem Bestand von 110.000 Kilometern schadhafter öffentlicher Kanäle und zwischen 500.000 und 1,35 Millionen Kilometern Sanierungsbedarf auf privaten Grundstücken.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 11 - 2009 (November 2009) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Ulrich Winkler | |
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Kanalsanierungsplanung für komplexes Leitungssystem in Rekordzeit
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (11/2009)
Aufgrund eines Rohrbruches einer Schmutzwasserleitung gelangte stark verunreinigtes Industrieabwasser in den daneben liegenden Regenwasserkanal. Dies verursachte die Ableitung stark belasteten Abwassers in einen nahe gelegenen Bach – mit entsprechenden Folgen. Natürlich wurde dieser Schaden vom Eigentümer des Industriebetriebes nicht vorsätzlich herbeigeführt, jedoch wird in einem Schadensfall die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften überprüft. Diese führte dazu, dass die Eigenkontrollverordnungen zur Überwachung des Kanalsystems nicht umgesetzt wurden.
Sanierungsbedarf der öffentlichen Kanalisation in Bayern
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In einem Untersuchungsvorhaben wurde Zustand und Sanierungsbedarf der öffentlichen Kanalisation in Bayern abgeschätzt. Für rund 16 % der Schmutz- und Mischwasserkanäle besteht kurz- oder mittelfristiger Sanierungsbedarf. Zwar ist der Zustand besser als bei einer bundesweiten Untersuchung angenommen wurde, allerdings sollte der Nachholbedarf an Kanaluntersuchungen und -sanierungen zügig abgearbeitet werden.
Enormer Nachholbedarf - Kommunal-Investitionen stecken im Stau
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Deutschlands Kommunen haben in den nächsten zwölf Jahren mit über 700 Mrd. Euro einen mächtigen Berg an Investitionen vor sich. Neben Straßen und Schulen gehört die Abwasserbeseitigung zu den drei größten investiven Herausforderungen. Um sie zu bewältigen, sind strategisches Management und kreative Finanzierungsmodelle vonnöten.
Wasser für die Stadt am Meer: Küstennähe als Kostentreiber in Husum
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Durch Salzwasser gefährdetes Trinkwasser, sinkende Wasserabgabe, zum Teil überdimensionierte Brunnen und Netze: Mit diesen Herausforderungen sieht sich die Stadtwerke Husum Netz GmbH seit geraumer Zeit konfrontiert. Der Wasserversorger hat daher ein ganzheitliches Sanierungskonzept entwickelt, das er sukzessive umsetzt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Trinkwasserinfrastruktur vor Ort an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Zentrale Elemente bei der Umsetzung sind Verbraucherverhalten, Dimensionierung und die Erlösstruktur.
Möglichst ohne Graben: Kanalsanierung auf privatem Grund
© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2010)
Die Sanierung von Entwässerungsleitungen auf privatem Grund gewinnt an Bedeutung – vor allem in Nordrhein-Westfalen, wo bis Ende 2015 alle Grundstückseigentümer eine Dichtheitsprüfung für ihre Schmutz- und Mischwassersysteme durchführen müssen.