Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2012 ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es beinhaltet viele Neuerungen, insbesondere auch für Biogasanlagen (BGA). Die Bundesregierung und das Parlament forcieren nun eine erneuerbare Stromerzeugung, die sich zunehmend mit dem Strommarkt, der Stromübertragung, dem Stromhandel und dem Strombedarf auseinandersetzt. Dies wird mit unterschiedlichen Anreizinstrumenten erreicht, die es ermöglichen, den produzierten Strom direkt zu vermarkten. Auch der Stromerzeugung aus Biogas steht der Weg der Direktvermarktung frei.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 führte die Flexibilitätsprämie (FP) als Kapazitätskomponente im Vergütungssystem für die Stromerzeugung aus Biogas ein. Die FP in Kombination mit der Marktprämie (MP) erlaubt BetreiberInnen von Biogasanlagen die Direktvermarktung von bedarfsorientiert erzeugtem Strom. Geringere Auslastung der Motoren- und Biogas-Speicher werden durch Einnahmen aus der MP, FP und auch der EPEX Spot SE finanziert. Der FP trägt zur Integration von fluktuierenden erneuerbaren Energien bei. Darüber hinaus generiert die FP Möglichkeiten, die Auslastung auch für die gesamte bestehende Biogasanlagen ohne größere Umbaumaßnahmen zu reduzieren, wenn der Strom bedarfsorientiert erzeugt werden kann. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen einen Ausweg aus dem starken Ansteigen der Preise für Rohstoffe in Regionen mit einem hohen Anteil an Bioenergienutzung. Sind die Preise für die Rohstoffe sehr hoch, ist die bedarfsorientierte Stromerzeugung für die Betreiber bestehender Biogasanlagen wirtschaftlicher als der Grundlastbetrieb mit hoher Auslastung. Der Scheitelpunkt des Substratpreises richtet sich nach dem Jahr der Umstellung vom gleichmäßigen auf nachfrageorientierten Betrieb. Der flexible Betrieb mit der FP ist eine wirtschaftliche Alternative und hilft das zukünftige (erneuerbare) Energie-System zu entwickeln und die Bioenergie in regionale EE-Konzepte zu integrieren.
| Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock | |
| Quelle: | 6. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2012) | |
| Seiten: | 13 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. Uwe Holzhammer Prof. Dr.-Ing. Frank Scholwin Prof. Dr. Michael Nelles | |
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Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
„Power to gas“ und der neue Rechtsrahmen - Biogaseinspeisung von Wasserstoff und Synthesegas in das Erdgasnetz
© Vulkan-Verlag GmbH (10/2011)
Biogas in aufbereiteter Form ist chemisch mit fossilem Erdgas vergleichbar und kann dieses ersetzen. Im Energiekonzept der Bundesregierung von 28.09.2010 spielt Biogas aufgrund seiner vielfachen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien eine exponierte Rolle. Der Biogasbegriff ist mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes inhaltlich erweitert worden. Demnach gilt auch Wasserstoff und synthetisch erzeugtes Methan als Biogas, sofern hierzu mindestens 80 % regenerativ erzeugter Strom und CO2 verwendet wurde. Durch die Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff kann Strom in großem Stile speicherfähig gemacht werden, wenn man das Aufnahmepotenzial des Erdgasnetzes und der Erdgasspeicher heran zieht. Durch diese Wandlungsmöglichkeit von elektrischer Energie können Arbitragealternativen in örtlicher und zeitlicher Sicht generiert werden. So kann im Norden Deutschlands produzierter Windstrom zeitlich nachfrageadäquat z. B. an Verbrauchsschwerpunkten im Süden Deutschlands mittels Gaskraftwerken konsumiert werden (Zeit- und Raumarbitrage). Neben Änderungen im EnWG finden die Möglichkeiten der „Power to gas“- Technik auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Berücksichtigung.
Das EU-Interreg Projekt Baltic Biogas Bus - Biomethan – ein regenerativer Kraftstoff für einen klimaneutralen Personennahverkehr im Ostseeraum
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (10/2010)
Ziel des Projektes ist die Verbreitung der Nutzung von Biogas als Treibstoff im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit einhergehend die Reduzierung von fossilen Umweltemissionen.
Voll unter Strom: Bis 2050 Versorgung durch Erneuerbare Energien möglich – vielleicht:
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
Die Europäische Klimastiftung (ECF) hat eine von McKinsey erstellte Studie zur Stromversorgung der Zukunft veröffentlicht.
Ausschreibungen im EEG 2017 – Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
