
In Badeseen darf nach den Anforderungen der EU-Badegewässer- Richtlinie 76/160/EWG eine Sichttiefe von 1 m zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Selbst Seen mit funktionierender Ringkanalisation erfüllen diese Norm wegen zu hoher diffuser Phosphor-Einträge und dem damit verbundenen Algenwachstum häufig nicht. Um wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, müssen die Phosphor-Eintragspfade in das Gewässer bilanziert werden.
Der Schutz stehender Gewässer vor Phosphor-Einträgen manifestierte sich zunächst in der Bekämpfung punktueller Eintragspfade, d. h. vor allem dem Anschluss aller Siedlungsgebiete an eine Kanalisation mit biologischer Reinigungsstufe. Durch den Anschluss aller Ortsteile im Einzugsgebiet des Weißenstädter Sees (Fichtelgebirge, Nordbayern) an eine unterhalb des Sees gelegene Kläranlage konnten die Einträge aus punktuellen Quellen auf < 4% des Gesamt-Eintrags verringert werden. Daher ist dieses Gewässer in idealer Weise für die Untersuchung der diffusen Phosphor-Eintragspfade geeignet.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 12/2004 (Dezember 2005) | |
| Seiten: | 5 | |
| Autor: | Marion Mertens | |
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