Die EU-Wasserrahmenrichtlinie benennt in Art. 1 (a) als ihr Ziel u. a. die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie den Schutz und die Verbesserung des Wasserhaushalts von Feuchtgebieten. Allerdings werden dort Feuchtgebiete nicht genau definiert, es wird nicht präzisiert, wie und in welchem Umfang Feuchtgebiete zu schützen und zu sanieren sind und in welchem Umfang sie zum Erreichen der Umweltziele nach Art. 4 WRRL beitragen sollen.
Im Rahmen der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie“ (der sog. CIS = Common Implementation Strategy) für die Wasserrichtlinie wurde ein übergreifender Leitfaden zur Bedeutung der Feuchtgebiete (ÜLF) erarbeitet und im November 2003 in Rom von den Wasserdirektoren der Mitgliedsstaaten verabschiedet. Der Leitfaden ist, wie alle anderen im Rahmen der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie“ erarbeiteten Leitfäden, nicht rechtsverbindlich. Er zielt vielmehr darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der Anforderungen der WRRL im Hinblick auf Feuchtgebiete zu entwickeln und ihre Bedeutung für die Umsetzung zu erschließen. Es werden die rechtlichen Verpflichtungen der WRRL zum Schutz und zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten dargelegt und darüber hinausgehende bewährte Praktiken zum Umgang mit Feuchtgebieten vorgestellt.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 12/2004 (Dezember 2005) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Bernhard Hasch | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Rechtliche und fachliche Anforderungen an die Zustands- und Belastungsbewertung nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Am Beispiel der See- und Küstenvögel der deutschen Nordsee
Das Netzwerk geschützter Meeresgebiete im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK MPA Network)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Die Errichtung und dasManagement vonMarine Protected Areas (MPAs) sowie kohärenten MPA-Netzwerken in den Staaten des angelsächsischen Rechtskreises – u.a. im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) – sind Themenkomplexe, denen Detlef Czybulka Zeit seines wissenschaftlichen Schaffens große Aufmerksamkeit gewidmet hat und die Gegenstände seiner zahlreichen, grundlegenden Publikationen sind.
Drum plane, wer sich ewig bindet – CCS in der Meeresraumordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Under international maritime law, the seabed is covered by both UNCLOS and the Convention on the Continental Shelf. The dumping (injection) of CO2 into the seabed is not prohibited under these conventions. The London Protocol has expressly permitted this since 2006.
Treibgutverhalten im Hochwasserfall und hochwasserangepasste Brückenbauweisen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2024)
Eine Vielzahl von Studien belegt bereits den starken Einfluss von
Verklausungen an Brücken auf das Abflussgeschehen während des
Hochwassers 2021. Aufgrund des Aufstaus der Wassermassen
vor Brücken kam es zu einer Ausbreitung der Überflutungsflächen,
einer Erhöhung der Wassertiefen an kritischen Standorten
und somit zu höherem Schaden.
100 Jahre Isarwerk 2
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2024)
Die Planungen für das Isarwerk 2 gehen auf das im Juli 1904 genehmigte Projekt der Isar-Regulierung zwischen der Großhesseloher Eisenbahnbrücke und den Thalkirchener Überfällen (Flaucher) zurück. Durch einen Werkkanal von 5,8 km Länge und einem Fassungsvermögen von 70 m³/s Triebwasser sollte das vorhandene Gefälle auf dem linksseitigen Gelände der Isarauen im Anschluss an den Kanal der Isarwerke GmbH auf zwei Kraftstufen, den Isarwerken 1 und 2 mit je 4,77 m Fallhöhe, verteilt werden.