
Mit den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) werden im Neckar-Einzugsgebiet, dem baden-württembergischen Projektgebiet von SAFER, und im Anschluss daran landesweit in Baden-Württemberg für rund 12 300 Kilometer Fließgewässer rechtswirksame Kartengrundlagen bereit gestellt.
Im Rahmen der Qualitätssicherung für die Hochwassergefahrenkarten, die Hauptbestandteil von SAFER sind, werden die Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen vor der Veröffentlichung standardisiert überprüft. Dieser Prozess teilt sich in vier Stufen auf. Überprüft werden zunächst die Vollständigkeit der Daten und deren Konsistenz. In einer weiteren Stufe werden die Ergebnisse in Stichproben fachlich begutachtet. In den folgenden beiden Stufen erfolgt die Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse zunächst durch die Regierungspräsidien anschließend durch die Landratsämter und Kommunen. Die Plausibilitätsprüfung hat eine sehr große Bedeutung sowohl für die Qualität der Hochwassergefahrenkarten als auch für deren Akzeptanz vor Ort.
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| Quelle: | Wasser Wirtschaft 04 / 2008 (April 2008) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Peter Zeisler | |
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Kartenerstellung und Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2008)
Der letzte Bearbeitungsschritt der HWGK-Erstellung findet bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW) statt. Hierbei werden aus den berechneten Wasserspiegellagen und den Geländeinformationen die Karten erstellt. Vor der Veröffentlichung werden Plausibilisierungskarten erstellt, die noch einmal von den Landratsämtern und Kommunen überprüft werden. Schließlich werden dem Nutzer die Ergebnisse auf mehreren Wegen zur Verfügung gestellt.
Das Projekt Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2008)
Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gliedert sich in zwei Bearbeitungsschritte. Im Neckar-Einzugsgebiet – der deutschen Projektregion des INTERREG-Projekts SAFER – werden die Karten vorrangig erstellt, erst daran schließt sich die Bereitstellung für das verbleibende Land Baden-Württemberg an. Dieses Vorgehen ermöglicht eine einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung des anspruchsvollen Kartierungsvorhabens. Die Karten, welche im Wassergesetz Baden-Württemberg verankert sind, erlangen nach ihrer öffentlichen Auslegung weit reichende, rechtliche Auswirkungen.
Bereitstellung von Bemessungskennwerten unter Berücksichtigung von Hochwasserrückhaltebecken als Grundlage für Hochwassergefahrenkarten
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2008)
Vom Land Baden-Württemberg werden Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für Gewässer mit einer Gesamtlänge von 12 278 km erstellt . Die für die Erstellung der HWGK notwendigen Wasserspiegellagen werden mit hydraulischen Modellen berechnet .Im Zuge des SAFER-Projekts werden derartige Karten für das Einzugsgebiet des Neckars erstellt.
Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
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Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
Methodik zur Entwicklung von Steuerungsreglements für Staustufenmanagement und Flutpolder zur Hochwasserminderung
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Die zum Teil katastrophalen Auswirkungen großer Hochwasser der letzten Jahre zeigen deutlich die Vulnerabilität fließgewässernaher Siedlungsstrukturen an großen Flüssen.
