Konzessionserteilungs- und Genehmigungsphase für den Neubau des Kraftwerks Rheinfelden

Der Rhein bei Rheinfelden bildet die Grenze zwischen der Schweiz (Kanton Aargau) und Deutschland (Baden-Württemberg). Daher war die Erlangung der Wasserrechte und der Baugenehmigung für das neue Rheinwasserkraftwerk Rheinfelden sehr schwierig und zeitaufwändig.

Darüber hinaus befindet sich das Vorhaben in einer dicht besiedelten, intensiv genutzten Landschaft. Schließlich war es das erste große Wasserkraftwerk, das einer gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung in neuer Form unterworfen wurde. Das eigentliche Wasserrechtsverfahren dauerte von Ende 1983 bis Ende 1989. Das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung mit der UVP Teil 2 zog sich jedoch so sehr in die Länge, dass diese erst im Herbst 1998 erteilt werden konnte. Die im Januar 1990 in Kraft getretenen neuen Konzessionen machten der KWR zur Auflage, binnen 10 Jahren mit dem Neubau des Kraftwerks zu beginnen und es innerhalb 14 Jahren in Betrieb zu nehmen. Infolge der Verzögerungen wurde die Baubeginnfrist bis Mitte 2003 verlängert. Gerade noch rechtzeitig wurde mit dem Neubau des Stauwehres begonnen, im Anschluss daran wird derzeit das Kraftwerksgebäude auf der Schweizer Rheinseite gebaut, dessen Fertigstellung in 2010 geplant ist.



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Quelle: Wasser Wirtschaft 08 / 2008 (August 2008)
Seiten: 10
Autor: Rechtsanwalt Manfred Gollin

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