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Am 24.09.2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung zur Vereinfachung
des Deponierechts beschlossen. Es handelt sich nunmehr um den 4. Entwurf eines Regelwerks, mit dem das zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammengeführt, vereinfacht und entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickelt werden soll.
Da kaum noch neue Deponien errichtet werden, sind die rechtlichen Anforderungen an Altdeponien von besonderem Interesse. Der Beitrag befasst sich mit den absehbaren Regelungen der neuen Deponieverordnung (Entwurf der Bundesregierung vom 24.09.2008). Insbesondere wird thematisiert, welche Spielräume künftig für innovative Verfahren bestehen, und inwieweit künftig noch von Regelanforderungen abgewichen werden kann.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2008 (Dezember 2008) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr. Achim Willand | |
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Die Nachsorgeproblematik vor dem Hintergrund der neuen Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungsbehörde
© Wasteconsult International (12/2010)
Im vorliegenden Beitrag werden die Kriterien des Anhangs 5 Nr. 10 der Deponieverordnung zur Beendigung der Nachsorgephase aus fachlicher Sicht unter dem Aspekt betrachtet, inwiefern die Kriterien geeignet sind, für Deponieinhaber und Aufsichtsbehörde einigermaßen verlässlich die Dauer der Nachsorgephase abzuschätzen und in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen zu halten.
Die Deponieverordnung 2009: Vollzugserfahrungen und Ausblick auf die erste Änderung
© Wasteconsult International (12/2010)
In dem vorliegenden Beitrag werden Vollzugserfahrungen aus Niedersachsen mit der Umsetzung der Deponieverordnung von 2009 wiedergegeben. Diese betreffen den Weiterbetrieb und die Errichtung von Deponien, die Zuordnung von Abfällen zu den Deponieklassen, die Umsetzung des Abfallannahmeverfahrens sowie die Stilllegung von Deponien.
Setzungsüberwachung von Deponien im Licht der neuen DepV
© Wasteconsult International (12/2010)
In der Neufassung der Deponieverordnung wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, den Umfang von Mess- und Kontrollmaßnahmen abweichend von den Regelanforderungen standortspezifisch festzulegen. Hinsichtlich der Durchführung der Setzungsüberwachung der Deponiebasis sollte die Häufigkeit und Qualität der Messungen in einem „maßgeschneiderten“ Monitoringkonzept. mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie Eignungsbeurteilung und Zulassung von Baustoffen, Komponenten und Systemen für Deponieabdichtungen
© Wasteconsult International (12/2010)
Die am 16.07.2009 in Kraft getretene Deponieverordnung eröffnet gegenüber den zuvor geltenden abfallrechtlichen Regelungen Spielraum bei der Gestaltung von Deponieabdichtungen. Um dennoch den in Deutschland vorhandenen hohen Qualitätsstandard bei der Herstellung von Deponieabdichtungssystemen zu sichern und entsprechend des Standes der Technik weiterzuentwickeln, beinhaltet Anhang 1 Nr. 2.1 DepV, dass je nach Art Baustoffe, Komponenten und Systeme für Deponieabdichtungen einer Zulassung bedürfen oder gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass deren Eignung einem bundeseinheitlichen Qualitätsstandard genügt.
Die neue Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungs- und Überwachungsbehörde
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die auf 7 Rechtsnormen verteilten rechtlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfalldeponien in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Die neue Deponieverordnung trat unter dem alten Titel „Verordnung über Deponien und Langzeitlager – Deponieverordnung (DepV)“ als Artikel 1 der „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ am 16. Juli 2009 in Kraft.