Das Ende der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle ab dem 01.06.2005 wird zweifellos die Entsorgungsszene für Siedlungsabfälle einschließlich Gewerbeabfälle maßgeblich verändern. Hauptbetroffene sind die Kreise und Städte, die ihre organischen Abfälle bis zuletzt deponiert haben. Aber auch Gebietskörperschaften, die schon seit längerem ihre Abfälle verbrennen, sind betroffen. Ebenfalls wird sich der Markt für die Verwertung von Gewerbeabfällen neu orientieren müssen.
In Nordrhein-Westfalen mit seiner hohen Dichte an Müllverbrennungsanlagen haben Notverbünde zur Überbrückung von geplanten Stillstandszeiten beispielsweise durch Revision eine lange Tradition. Auch unvorhergesehene Stillstandszeiten konnten über den Verbund geregelt werden. Da die Auslastung der Müllverbrennungsanlagen lange Jahre nur über sogenannte Spotmengen auf dem freien Markt gewährleistet werden konnte, bestand ständig die Möglichkeit, diese Spotmengen zurückzufahren und damit Platz für Satzungsabfälle aus Gebietskörperschaften mit stillstehenden Verbrennungsanlagen zu schaffen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 66. Informationsgespräch (Juni 2005) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Werner Schmidt | |
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