Eines der wesentlichen Ziele der aktuellen EEG-Novelle ist die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Dazu wird die verpflichtende Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Gleichzeitig wurde das so genannte Grünstromprivileg, das bisher die Belieferung von Kunden mit Strom aus EEG-Anlagen ermöglicht hat, zum 1. August 2014 ersatzlos gestrichen.
Das bedeutet, dass es künftig außer im Rahmen der wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen tragfähigen sonstigen Direktvermarktung nicht mehr möglich sein wird, Strom aus EEG-Anlagen als Grün- oder Ökostrom an Stromkunden zu verkaufen. Denn Marktprämienstrom darf richtigerweise nicht als „Strom aus Erneuerbaren Energien“ bezeichnet werden. Fast alle Grün- bzw. Ökostromprodukte, die in Deutschland angeboten werden, basieren deshalb auf Ökostromzertifikaten aus dem Ausland.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 75. Symposium 2014 (Oktober 2014) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Ronald Heinemann | |
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