Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung, BGBl. 2002 Teil I, S. 1938) wird am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Ziel dieser Verordnung ist die schadlose, umweltverträgliche und möglichst hochwertige Verwertung bzw. Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Eine Überlassungspflicht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen besteht gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG nur, soweit es sich hierbei um Abfälle zur Beseitigung“ handelt, diese nicht in eigenen Anlagen der Abfallerzeuger bzw. –besitzer beseitigt werden oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfordern.
In der Vergangenheit ist daher ein heftiger Streit entbrannt über die Frage der Abgrenzung von Abfällen zur Beseitigung zu Abfällen zur Verwertung, die keiner Überlassungspflicht unterliegen. Die Rechtsprechung hat die Schwelle für das Vorliegen von Verwertungsmaßnahmen sehr niedrig angesetzt, sodass immer mehr gewerbliche Abfallerzeuger unter dem Vorwand, bei ihnen fielen keine Abfälle zur Beseitigung an, der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung den Rücken zugekehrt haben. Dies hatte zur Folge, dass den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bedeutende Abfallmengen entzogen wurden und vorgehaltene Abfallentsorgungsanlagen nicht wie geplant ausgelastet werden konnten. Gewerbliche Abfallerzeuger bzw. –besitzer haben in zunehmenden Maße versucht, sich einer Beteiligung an der Kostenlast der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zu entziehen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 63. Informationsgespräch (Dezember 2003) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | RA Hartmut Gaßner | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Eignung und notwendige Nachrüstung von MBA zur Verbesserung der Brennstoffqualität
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung wurde ursprünglich mit der Zielsetzung eingeführt, eine technische Alternative zur thermischen Abfallbehandlung zu bieten. Der Entwicklungsschwerpunkt lag bei dieser Technologie im Bereich der Abfall Stabilisierung. Hier galt es, die anspruchsvollen Kriterien der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zu erfüllen, nach denen vorbehandelter Restabfall ohne weitere Nachsorgeerfordernis dem Endzeitlager Deponie übergeben werden kann.
Einbauversuche mit AbfAblV-konformen MBA-Output
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Vor dem Hintergrund, dass ab 1. Juni 2005 in Deponien nur noch MBA-Material eingebaut werden darf, das den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) [27] entspricht, wurde von der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA), Ennigerloh, ein Großversuch unter Leitung der GfA Lüneburg in Auftrag gegeben. Aufgabe dieses Großversuches war es, verschiedene Einbautechniken und Einbaugeräte zu untersuchen, die einen optimalen und reibungslosen Deponieaufbau entsprechend den Anforderungen des Anhangs 3 der AbfAblV gewährleisten. Der Großversuch war an die Bedingungen der betrieblichen Praxis angelehnt. Ziel des Versuchs war, die aufzuwendenden Kosten für die Deponierung zu minimieren und die bodenmechanischen Eigenschaften des Müllkörpers zu optimieren.
Online-Heizwertbestimmung in einer Müllverbrennungsanlage
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban (3/2005)
Die Nutzung der bei der Verbrennung freigesetzten Energie spielte Vor noch nicht allzu langer Zeit allenfalls als Nebenzweck nur eine untergeordnete Rolle, sofern sie überhaupt praktiziert wurde
Ökologische Bewertung unterschiedlicher Optionen zur Verwertung von Fetten und Altspeiseöl
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (12/2004)
In den meisten der Bundesländer Österreichs haben sich mittlerweile Sammelsysteme etabliert, die Speiseöle und –fette getrennt erfassen und einer Verwertung zuführen. Die getrennte Erfassung erfolgt nicht immer flächendeckend, zielt aber sowohl auf gewerbliche Einrichtungen als auch auf private Haushalte ab.
Ausschreibung der Verwertung von Ersatzbrennstoffen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (11/2004)
Betreiber von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) müssen für die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung des Output aus ihren Anlagen Sorge tragen. Häufig werden sie diese über Drittbeauftragungen sicherstellen.