WAS KOMMT DURCH IN-KRAFT-TRETEN DER CHEMIKALIENVERORDNUNG (REACH) AUF DIE RECYCLINGWIRTSCHAFT ZU?

Seit Juni dieses Jahres ist die Europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Nach REACH dürfen Stoffe nur noch auf den Markt gebracht werden, wenn diese einerseits registriert sind und andererseits ausreichende Informationen über sie existieren, die einen sicheren Umgang gewährleisten.

Abfälle sind nicht von der Verordnung betroffen, allerdings gilt dies nicht pauschal für aus Abfällen gewonnene Sekundärmaterialien,
die wieder in den Wertstoffkreislauf zurückgebracht werden. Stoffe im Sinne der Verordnung dürfen ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr ohne vorherige Registrierung grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Dadurch muss sich jeder Recycler zwangsläufig mit dem Thema REACH auseinander setzen.
Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Reformierung des europäischen Chemikalienrechts, trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie unterscheidet zwischen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die u. a.durch einen Verwertungs- oder Rückgewinnungsprozess aus Abfällen entstehen können. Daraus können sich unterschiedliche Pflichten nach REACH ergeben.





Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 68. Informationsgespräch (Dezember 2007)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Annette Ochs
Helge Kleinwege

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