Zum Gebot der Anpassung an unvermeidliche Folgen des Klimawandels

In ihrem dritten Bericht aus dem Mai 1990 hielt die im Jahre 1987 eingesetzte Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ fest: „Der zusätzliche Treibhauseffekt stellt eine Gefahr kaum vorstellbaren Ausmaßes für die gesamte Menschheit dar [...]. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, ist mit dramatischen Folgen zu rechnen [...].

Wenngleich vorrangiges Ziel allen Handelns die weltweite Reduktion von Treibhausgasemissionen sein muss, um der Ausweitung des Klimawandels vorzubeugen bzw. diesen einzuschränken, kann man sich zwischenzeitlich der Einsicht, dass ergänzend und parallel hierzu Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind, nicht mehr verschließen. Anpassungsmaßnahmen und Emissionsminderungen stellen keine Alternative zueinander dar, sondern müssen parallel durchgeführt werden. Erforderlich ist daher eine Doppelstrategie bzw. ein „Policy-Mix" aus Klimaschutz und Anpassung, durch den sich der kostengünstigste Umgang mit den Klimawirkungen menschlichen Handelns verwirklichen lässt. Zur Aufstellung einer nationalen Anpassungsstrategie an den Klimawandel ist die Bundesrepublik bereits aufgrund sie bindenden Völkerrechts verpflichtet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 02/2008 (Juni 2008)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Lothar Knopp

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