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Das politische Tauziehen in Brüssel um den Entwurf einer „Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS)“ ist derzeit in vollem Gange. Besonders dem Europäischen Parlament und namentlich dem dortigen Umweltausschuss geht der Richtlinienvorschlag der Kommission noch nicht weit genug. Gefordert wird eine Gestaltung des Handelssystems, die den Erwerb von Zertifikaten deutlich verteuern würde.
Im Gesetzgebungsverfahren zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ziehen Änderungen jedes der genannten Gestaltungselemente Änderungen des Gesamtgefüges der Richtlinie nach sich. Die Auswirkungen auf die betroffenen Fluggesellschaften sind von immenser, wenn nicht gar existenzieller Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten sich vergegenwärtigen, dass ein bezahlbarer und durch funktionsfähigen Wettbewerb geprägter Flugverkehr die Voraussetzung für die Prosperität eines jeden Landes ist, das an die Weltwirtschaft angeschlossen bleiben will. Insoweit wären die Mitgliedstaaten gut beraten, jede der in dem hier diskutierten Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig zu prüfen und insbesondere gegenüber den teilweise radikalen Forderungen des Parlaments standhaft zu bleiben.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | EurUP 02/2008 (Juni 2008) | |
| Seiten: | 4 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Andreas Krahl | |
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Bereits nach bisheriger Rechtslage durch die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) waren die Mitgliedsstaaten zwar angehalten, Neuanlagen nur bei Einhaltung der Bestimmungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT; im Englischen abgekürzt BAT – Best Available Techniques) zu genehmigen und umweltrelevante Altanlagen auf diese Standards zu überprüfen.
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Klimaschutzrecht gibt es auf völker-, europa- und nationalrechtlicher Ebene. Völkerrechtlich ist das Kyoto-Protokoll relevant, welches unter anderem die handelbaren Emissionsrechte einführt. Dem folgt europarechtlich die Richtlinie 2003/87/EG; sie bestimmt, das Handelssystem zum 1.1.2005 in den Mitgliedstaaten einzuführen; bis zum 3.12.2003 waren verschiedene Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen; der nationale Zuteilungsplan war bis zum 31.3.2004 nach Brüssel zu melden.
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Das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG)
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Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 6. März 2008 ist ein weiterer Baustein im produktbezogenen Rechtsbereich gesetzt worden. Mit dem Energiebetriebene-Produkte- Gesetz (EBPG)1 ist der deutsche Gesetzgeber den europäischen Vorgaben zur Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie 2005/32/EG2, der sog. EuPRichtlinie, gefolgt.
