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13. Deutsches Atomrechts-Symposium am 4./5. Dezember 2007 in Berlin
Mehr als vier Jahre waren aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen im Jahr 2005 seit dem letzten Atomrechts- Symposium vergangen. Dementsprechend groß zeigte sich der Bedarf an einer Informations- und Diskussionsebene der über 200 Praktiker und Wissenschaftler, die der Einladung des Bundesumweltministeriums gefolgt waren. Die wissenschaftliche Leitung des Symposiums lag wiederum in den Händen von Prof. Dr. Hans-Joachim Koch, Universität Hamburg, und Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel. Nach der Eröffnung der Veranstaltung und der Vorstellung der Themenbreite durch Prof. Roßnagel stellte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in seinem Einführungsvortrag seine Sicht über die zukünftige Rolle der Kernenergie im Rahmen der Energieversorgung und die aktuellen Fragen des Atomrechts dar. Gabriel betonte, dass die Tragbarkeit der zivilen Nutzung der Kernenergie zunächst anhand einer Güterabwägung mit den von ihr ausgehenden Risiken bewertet werden müsse. Dazu zählte Gabriel insbesondere die Proliferationsrisiken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Daneben gelte als weiterer Bewertungspunkt der Beitrag der Kernenergienutzung zum Klimaschutz.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUP 01/2008 (Februar 2008) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Ass. jur. Wolfgang Dietze | |
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