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Konferenz des Öko-Instituts, der Deutschen Umwelthilfe und des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen am 29. und 30. Oktober 2007 in Berlin
Die Bestrebungen um eine übergreifende Kodifikation des deutschen Umweltrechts gehen über 20 Jahre zurück. Frühere Anläufe zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) scheiterten an politischen und kompetenziellen Bedenken. Der Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 setzte die Neuordnung des Umweltrechts erneut auf die Agenda. Voraussetzung dafür war zunächst die im September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform, Teil I, die die Gesetzgebungskompetenzen für den Umwelt- und Naturschutz grundlegend neu geregelt hat. Die vom Bundesumweltministerium bis Ende September vorgelegten Arbeitsentwürfe für ein Umweltgesetzbuch – wenn auch noch nicht der für Ende September angekündigte Referentenentwurf des UGB, der schließlich erst am 27.11.2007 vorgelegt wurde – waren Gegenstand der Konferenz von Öko-Institut, Deutscher Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen am 29. und 30.10.2007 in Berlin, die unter reger Beteiligungvon Fachleuten und Interessierten aus Verbänden, Verwaltung, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft stand. Die Anwesenden wurden von Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen, begrüßt, der auf die große umweltpolitische Bedeutung des Projekts "Umweltgesetzbuch" hinwies.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUP 01/2008 (Februar 2008) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Miriam Dross | |
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Entscheidungen in Unternehmen folgen in den meisten Fällen den Regeln einer Kosten-Nutzen- Analyse. Selbst dann, wenn die Faktoren, die in eine derartige Analyse eingehen, im Einzelfall schwierig zu ermitteln und in der Firma selbst umstritten sein mögen, so herrscht doch ein Konsens, dass diejenige Entscheidung richtig ist, bei denen der Nutzen, d.h. konkret der zu erwartende Gewinn, am größten und die dafür aufgewendeten Kosten am geringsten sind.
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