Die EU-Abfallrichtlinie (AbfRRL) spricht bereits 2008 von einer Europäischen Recyclinggesellschaft. Wegen der großen Menge kommt den Bioabfällen eine besondere Bedeutung zu. Die Abfallrichtlinie fordert von den EU-Mitgliedsstaaten, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Bioabfälle zwecks Zufuhr zu einer Kompostierung und Vergärung getrennt erfassen zu können. Bislang werden biogene Abfälle nur in verschiedenen Bundesländern Deutschlands und in wenigen anderen EU-Staaten getrennt gesammelt. Die Erweiterung des §11 KrWG ab dem ersten Januar 2015 schreibt die getrennte Sammlung von biogenen Abfällen bundesweit rechtsverbindlich vor.
Im Zuge der Anpassung diverser EU-Richtlinien wird ein Deponieverbot für andere recycelbare Abfallstoffe bis 2025 mit einem vorgeschriebenen Recycling einhergehen.
Die Erweiterung des §11 KrWG, aber auch die zu erwartenden Anpassungen der Richtlinien 2008/98/EG, 94/62/EG und weiterer, erfordern ein Umdenken nicht nur bei der Sammlung, sondern auch bei der anschließenden Behandlung der Abfälle. Es ist sicher sinnvoll zu untersuchen, welcher Abfalltyp eher stofflich oder eher energetisch zu recyceln ist; sollte der energetische Aufwand für das stoffliche Recycling höher sein als der Energieinhalt des Abfalltyps selbst, kommt ein stoffliches Recycling nur in Frage, wenn der Abfalltyp eine schwer zu beschaffende Ressource ist und der Wertstoff nicht in einer komplexen Matrix eingebunden ist.
Aus diesem Zusammenhang ergibt sich auch ein Umdenken bei der Auswahl der am besten geeigneten Technologien zur effizienten, ökonomisch vertretbaren und ökologisch nachhaltigen Behandlung der Abfallströme.
Eine Kombination aus thermischem und biologischem Verfahren bietet sich bei getrennt gesammelten Abfällen nicht nur an, um die Abfälle energetisch effizient zu verwerten, sondern auch um ein Recycling in Form von Wertstoffen aus der Schlacke und in Form von Kompost zu ermöglichen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Strategie Planung Umweltrecht 9 (2015) (Januar 2015) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Michael Keunecke Franz-Josef Mengede | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Die Gewerbeabfallverordnung wurde im Jahr 2002 erstmals erlassen und zwischenzeitlich im Jahr 2017 vollständig neu gefasst. Die damalige Neufassung war insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2012 neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie notwendig geworden.
Perspektiven und Herausforderungen für die Kreislaufwirtschaft aus Sicht des VKU
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Formulierung von Erwartungen an die Politik macht eine Betrachtung des Status quo ante unverzichtbar. Die (kommunale) Entsorgungswirtschaft ist von vielen Einflüssen geprägt, die in der einleitenden Grafik (sehr kursorisch) dargestellt sind.
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschaftsrecht (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Für eine Rechtsprechungsübersicht, die der Bandbreite der abfallrechtlichen Rechtsprechung der jüngsten Zeit auch nur ansatzweise gerecht wird, war eine Aufspaltung einen zweiteiligen Beitrag erforderlich. Der vorliegende zweite Teil knüpft an den im Heft 5/2024 der AbfallR erschienen ersten Teil an und komplettiert diesen.
Kritische Würdigung der geplanten Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Warum es besser wäre, sich von der Vorbehandlungspflicht zu verabschieden
Die neue Altfahrzeugverordnung der Europäischen Union – Status Quo,
Herausforderungen und Potentiale für die Recyclingindustrie
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Bereits in dem am 11. März 2020 veröffentlichten neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ kündigte die Europäische Kommission (COM) eine Überarbeitung der aus dem Jahr 2000 stammenden Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge an.