Die polnische kommunale Abfallwirtschaft nähert sich mit immer schnelleren Schritten einer ganzen Reihe von Fristen, die über die Erfüllung der von Polen im Beitrittsprozess eingegangenen Verpflichtungen und der Erfordernisse des EU-Rechts entscheiden. Zu den wichtigsten gehören die Reduzierung der Menge der biologisch abbaubaren Abfälle sowie die Schließung von Deponien, die den Rechtsanforderungen nicht gerecht werden. Gleichzeitig dominiert in Polen die auf Deponierung basierende Abfallwirtschaft. Die Folge ist, dass Polen im Hinblick auf die angewandten Abfallbehandlungsverfahren einen der letzten Plätze unter den Mitgliedstaaten der EU-27 einnimmt.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
| Quelle: | Plannung und Umweltrecht 4 (2010) (Januar 2010) | |
| Seiten: | 10 | |
| Autor: | Prof. Ph. D., Eur. Ing. (Dr.-Ing. habil.) Tadeusz Pajak | |
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Gute Entwicklungschancen
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Die deutsche Entsorgungswirtschaft verfügt über ein großes Potential für Umwelttechnik und Arbeitsplätze
Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.
Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den praktischen Betrieb einer Deponie
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Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.
Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
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Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
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Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
