Inhalt und Abwicklung von Anlagenbauverträgen – Wesentliche Neuerungen nach der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.7.2009 –

Vom Grundsatz her verhält es sich so, dass letztlich alle bau- und planungsrechtlichen, auch rechtstechnischen wie rechtskalkulatorischen Fragen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Großbaumaßnahmen Berücksichtigung finden. Die Großbaumaßnahme ist eben nichts anderes als – wie der Name schon sagt – eine besonders große und umfangreiche Baumaßnahme.

Die Komplexität der eigentlichen Bauaufgabe entspricht gleichermaßen der Komplexität juristischer Beratung. Gekennzeichnet wird diese Beratung von der Vorbereitung der Verträge über die Abwicklung des Vorhabens bis schließlich zur Klärung verbleibender – möglicherweise gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher – Auseinandersetzungen durch eine Mehrdimensionalität, die sich mit zunehmender Größe der Bauaufgabe in immer stärkerem Maße bemerkbar macht. Diese Mehrdimensionalität soll durch einige für die juristische Beratung relevante Gegebenheiten wie folgt verdeutlicht werden:
• die Anzahl der Planungs- und Baubeteiligten,
• die Anzahl der danach zu beachtenden Verträge und Vertragsbeziehungen einschließlich der speziellen Interessenlagen und ihrer Verknüpfungen,
• die speziellen rechtlichen Eigenheiten der bau- und planungsbeteiligten Parteien, etwa Konstrukten wie Generalplanungsgesellschaften, Konsortien, Dach-Arbeitsgemeinschaften, Beteiligte aus dem Ausland,
• Ausweitung des Projektmanagements, der Projektsteuerung und Koordination der Bau- und Planungsbeteiligten,
• verstärkte wechselseitige Abhängigkeiten bei Störungen in dem durch Termin- und Bauzeitenplan vorgegebenen Bauablauf,
• zunehmende Risiken bei Gefahrtragung aufgrund einer häufig fast unübersehbarer Anzahl von Mitwirkenden am Bau, einschließlich Subunternehmern und Lieferanten,



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Plannung und Umweltrecht 4 (2010) (Januar 2010)
Seiten: 9
Autor: Rechtsanwalt Dr. Burkhard Messerschmidt

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