In Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauaufträgen kann sich für Auftraggeber das Problem stellen, dass sie den Zuschlag nicht innerhalb der von ihnen genannten Bindefrist erteilen können, ohne dass dies von ihnen zu vertreten ist. Dieser Fall tritt ein, wenn z.B. ein im Ergebnis erfolgloses Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird oder wenn sich aus anderen Gründen Probleme im Zusammenhang mit der Wertung der Angebote ergeben. Besonders problematisch ist die Verlängerung der Bindefrist, wenn sich wegen der Verlängerung auch die ursprünglich vorgesehenen Ausführungsfristen ändern.
Copyright: | © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft | |
Quelle: | Plannung und Umweltrecht 4 (2010) (Januar 2010) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Rechtsanwältin Dr. Heike Glahs | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Dienstleistungsunternehmen mit oder besser ohne Qualitätsmanagement ?
Wettbewerbsvorteil – Organisationsinstrument – Unternehmensidentität
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2009)
In öffentlichen Ausschreibungsverfahren wird vom Bieter verstärkt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001 gefordert. Große Planungsbüros, Baufirmen und wenige Behörden haben es schon. Kleine zögern noch, scheuen die Kosten, wissen aber wenig über den praktischen Nutzen eines QMS als internes Steuerungsinstrument.
Vom Kompostwerk zur Vergärungsanlage - Vorgaben des Auftraggebers
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (5/2011)
Das VIVO KU stand 2008 vor der Entscheidung, ob die seit einiger Zeit abgeschriebene und von massiven Korrosionserscheinungen befallene Technik des bestehenden Kompostwerks lediglich erneuert oder eine grundsätzliche Verfahrensumstellung auf Bioabfallvergärung vorgenommen werden soll.
Vom Kompostwerk zur Vergärungsanlage, Umsetzung der Vorgaben der VIVO KU
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (5/2011)
Das VIVO Kommunalunternehmen für Abfallvermeidung, Information und Verwertung im Oberland (VIVO) als der für den Landkreis Miesbach zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger prüft derzeit Bedarf und Möglichkeiten einer Weiterentwicklung seiner Abfallwirtschaft in den nächsten Jahren.
Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (12/2010)
– IT-gestütztes Einwendungsmanagement –
Überwachung von Anlagen aus Betreibersicht
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (12/2010)
Die Berliner Stadreinigung (BSR) betreibt in Berlin und Brandenburg vierzig nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen, die direkt oder indirekt der Entsorgung von Abfällen dienen (Tabelle 1). Davon sind acht Anlagen der Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV zuzuordnen. Relevante Emissionen umfassen neben Luftschadstoffen auch Geruch, Lärm sowie in einzelnen Fällen Erschütterungen und Licht.