Das Bundesverwaltungsgericht1 und der Verwaltungsgerichtshof Kassel haben in zwei Entscheidungen im Jahre 2007 die uneingeschränkte Bindungswirkung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für thermische Abfallentsorgungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke bestätigt. Insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2007 war mit Spannung erwartet worden, nachdem in den vergangenen Jahren einzelne Obergerichte davon ausgegangen waren, die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung entspreche nicht mehr dem Stand der Technik, und die Herabsetzung von Grenzwerten in Einzelfällen für zulässig angesehen haben.
Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung als echte Grenzwerte der Disposition der Genehmigungsbehörde entzogen sind, folgt nicht zwingend, dass die Festsetzung von Emissionswerten unterhalb der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ausgeschlossen ist. Diese verschärften Anforderungen kommen aber nur in Form von Alarm- und Kontrollwerten in Betracht. Bei derartigen Kontrollwerten handelt es sich um ein der Qualitätssicherung dienendes Instrumentarium. Die Einhaltung dieser Kontrollwerte ist, da es sich gerade nicht um Grenzwerte handelt, mithin auch kein Genehmigungserfordernis. Werden die Kontrollwerte überschritten, ist dies vielmehr (nur) ein Indiz dafür, dass die Anlage nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, was der Behörde Anlass zu Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 S. 3 17. Bundesimmissionsschutzverordnung geben kann. Anders als bei Grenzwerten ist die Überschreitung von Kontrollwerten strafrechtlich nicht relevant. Kontrollwerte stellen daher auch für den Anlagenbetreiber eine zusätzliche Absicherung dar, denn letztendlich muss sichergestellt sein, dass die Werte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung auch bei eventuellen Fehllieferungen stets eingehalten werden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl | |
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Dioxins in Germany
© Technical Co-Operation Project Bavaria-Sao Paulo (6/2006)
citation : Waste Incineration — A Potential Danger? Bidding Farewell to Dioxin Spouting
Power-Point presentation to lecture in the context of the Technical Co-Operation Sao Paulo - Bavaria. "Solid Waste Management: Facing the Future"
Modelling of Solid Recovered Fuel (SRF) Properties Based on Material Composition – Chloride Quality
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (9/2016)
Producing solid recovered fuels (SRF) is a well-established route for recovering energy resources from municipal solid waste (household and/or commercial). Chloride content critically impacts the quality of SRF. It directly influences operation of thermal processes, having deleterious effects through the high temperature corrosion of the boilers and through demands placed on the flue gas treatment (FGT) system, which could impact emissions control. Whereas design and specification of process plant can mitigate the technical issues associated with the presence of chloride experienced during thermal treatment, processing such fuels is associated with increased capital, operating and maintenance costs. This, at best, restricts the uptake/use of SRF or increases the cost of its treatment towards achieving a reduced chloride content.
Klimabilanztool der kommunalen Abfallströme der Steiermark
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Ausgehend von der steirischen Klimaschutzstrategie und der darin geforderten Emissionsreduktion, wurde im Auftrag des Landes Steiermark ein Klimabilanztool erstellt. Mit Hilfe des Werkzeuges können, Abfallmengen und Emissionen aus dem Transport, der Abfallbehandlung sowie -ablagerung berechnet und in Form von Grafiken übersichtlich dargestellt werden. Für die Modellierung wurden die Methoden Stoffstromanalyse und Lebenszyklusanalyse verwendet. Das Klimabilanztool dient als Informations-, Motivations- und Entscheidungstool für die Stakeholder der steirischen Abfallwirtschaft und ist im Internet verfügbar.
Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie - Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen
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Für die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen enthalten die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG verbindliche Vorgaben für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der betreffenden Anlagen. In spezifischen Grundpflichten, aber auch in Ausprägungen des allgemeinen Vorsorgegrundsatzes werden den Anlagenbetreibern abfallbezogene Pflichten auferlegt („Abfallgrundpflichten“). Dabei sind die Schnittstellen zwischen anlagenbezogenem Immissionsschutzrecht und stoffbezogenem Abfallrecht nicht immer eindeutig. Für Anlagenbetreiber und Behörden ist bisweilen unklar, wo exakt die Trennlinie zwischen Verantwortlichkeit und Zuständigkeit nach den Vorschriften des BImSchG oder des KrWG verläuft.
Erfahrungen mit der Planung und Genehmigung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Kombination mit Papierfabriken
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Die ersten Genehmigungsverfahren für Abfallverbrennungsanlagen, bei denen sich extremer Widerstand der Bevölkerung gegen die geplanten Anlagen einstellte, wurden Anfang der neunziger Jahre durchgeführt. Der Widerstand gegen den Bau von Abfallverbrennungsanlagen lebte ziemlich genau zu dem Zeitpunkt auf, als keine Genehmigungsverfahren für Atomkraftwerke mehr anstanden.