Bei Investitionsvorhaben, die die Errichtung von industriellen Kraftwerken im räumlichen Verbund mit Produktionsanlagen zum Gegenstand haben, herrscht mitunter Unklarheit über die zutreffende genehmigungs- und sonstige immissionsschutzrechtliche Beurteilung. Im folgenden soll der Versuch unternommen werden, die dabei maßgeblichen rechtlichen Koordinaten und Maßstäbe aufzuzeigen. Zuvor bedarf es jedoch, wie sich das schließlich bei einem ordentlichen juristischen Beitrag gehört, einiger begrifflicher Klärungen.
I. Einleitung
II. Begriffliches
1. "Industriekraftwerke"
2. Anlagentypen
3. "Anlagenbegriff"
III. Anlagenrechtliche Beurteilung
1. Betreibereigenschaft
2. Umfang des Genehmigungserfordernisses
3. Anlagenrechtliche Zuordnung eines Industriekraftwerks
IV. Genehmigungsrechtliche Beurteilung
1. Gesamtanlage
2. Abfallmitverbrennung
3. Prüfung der Schutzpflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG
4. Hinweise zum Änderungsgenehmigungsverfahren
V. Materiell-rechtliche Anforderungen
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Manfred Rebentisch | |
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Ausnahmen von kontinuierlichen Messungen in Großfeuerungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2015)
Gemäß § 29 Abs. 1 BImSchG kann die zuständige Behörde bei genehmigungsbedürftigen Anlagen kontinuierliche Messungen anordnen. Das Ermessen nach dieser Vorschrift ist auf null reduziert, wenn und soweit in einer Rechtsverordnung eine kontinuierliche Messung verpflichtend vorgeschrieben wird. Das ist insbesondere in den Fällen des § 20 Abs. 1 13. BImSchV der Fall, wo für bestimmte Anlagen und bestimmte Parameter kontinuierliche Messungen zwingend vorgeschrieben sind. Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 S. 1 13. BImSchV vor, ist die zuständige Behörde deshalb verpflichtet, kontinuierliche Messungen anzuordnen, soweit nicht hiervon nach § 21 oder § 26 der 13. BImSchV Ausnahmen gemacht werden können.
Internationales Klärschlamm-Symposium
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung
Neues aus der Rechtsprechung
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Bundesverwaltungsgericht zur Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten / EuGH zur Auslegung der AbfRRL
Klimabilanztool der kommunalen Abfallströme der Steiermark
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Ausgehend von der steirischen Klimaschutzstrategie und der darin geforderten Emissionsreduktion, wurde im Auftrag des Landes Steiermark ein Klimabilanztool erstellt. Mit Hilfe des Werkzeuges können, Abfallmengen und Emissionen aus dem Transport, der Abfallbehandlung sowie -ablagerung berechnet und in Form von Grafiken übersichtlich dargestellt werden. Für die Modellierung wurden die Methoden Stoffstromanalyse und Lebenszyklusanalyse verwendet. Das Klimabilanztool dient als Informations-, Motivations- und Entscheidungstool für die Stakeholder der steirischen Abfallwirtschaft und ist im Internet verfügbar.
Die neue 17. BImSchV- Auswirkung auf die Technik zur Reduktion von Stickoxiden bestehender Anlagen
© Texocon GbR (2/2014)
In den letzten Jahren beherrschten die Themen SNCR versus SCR und Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxide die Themen auf Tagungen und Kongressen.
Für Neuanlagen wurden bereits durch Änderungen in der bisherigen 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17.BImSchV) die NOx-Emissionsgrenzwerte auf 100 mg/Nm³ abgesenkt.
Am 2. Mai 2013 sind die Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen durch Neufassung der 17.BImSchV in Kraft getreten.