Europäische Vorgaben in Rechtsprechung und Normsetzung für die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung

Die recht martialische Beschreibung der Situation auf dem nationalen Entsorgungsmarkt mit den Wörtern Kampf um Abfall zeigt die herausragende Bedeutung, die die Abgrenzung zwischen der Verwertung und Beseitigung von Abfällen für die Abfallwirtschaft hat. Dies gilt sowohl für die nationale als auch europäische Abfallwirtschaft.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im Rahmen der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie Kriterien für die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung festgelegt werden. Die wesentlichen Dinge müssen in der Richtlinie selber bestimmt werden, so dass der Ansatz der Kommission zentrale Entscheidungen in das Kommitologieverfahren zu verlagern, unter mehreren Aspekten problematisch ist. Um den Ansatz der better legislation, der unter anderem mit dem Novellierungsvorhaben ebenfalls verfolgt wird, gerecht zu werden, müssen die bestehenden Unklarheiten durch die Richtlinie selber beseitigt werden. Die vom Umweltausschuss angenommenen Änderungsvorschläge berücksichtigen zwar den Gesichtspunkt der Beseitigung von Unklarheiten in größerem Umfang als dies durch den Vorschlag der Kommission gemacht wurde, doch würden die vom Umweltausschuss vorgelegten Änderungsvorschläge im Fall ihrer Umsetzung bestehende Entsorgungsstrukturen durch die Verschärfung der Definitionen gefährden und letztlich auch die Ressourcenschutzfunktion, die das Leitbild der Konkretisierung des Verwertungsbegriffes durch den EuGH darstellt, kontakarieren. Negative Auswirkungen eines gegebenenfalls weiten Verwertungsbegriffes auf Entsorgungsstrukturen und die Problematik von Umweltstandards sollten allerdings nicht auf der Ebene der Definitionen gelöst werden, sondern auf anderer Ebene, nämlich durch eine verstärkte Normierung von Umweltstandards.




Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Olaf Konzak

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