Im vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen der beiden KWK-Gesetze gegeben. Auf ausgewählte Streitpunkte, die wegen ihrer skurilen Auswüchse auch für juristisch nicht vorgebildete Abfallwirtschaftler interessant sind, wird näher eingegangen.
Die dezentrale Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung hat unter dem Eindruck des tagelangen und wetterbedingten Stromausfalls in Nordrhein-Westfalen im November 2005 an Aktualität gewonnen. Abfall gehört – mit Ausnahme der dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zugeordneten Abfallsorten – zu den zugelassenen Einsatzstoffen für die Förderung nach den KWK-Gesetzen. Unklarheiten in der Anwendung des KWK-Gesetzes vom 12.05.2000 haben zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geführt, die insbesondere Fragen der Anspruchsberechtigung der KWK-Stromerzeuger für die gesetzliche Mindestvergütung und des hiermit korrespondierenden Anspruchs auf Belastungsausgleich der zur Abnahme und Vergütung von KWK-Strom verpflichteten Netzbetreiber betreffen. Das neue KWK-Gesetz vom 19.03.2002 hat durch eine veränderte Förderkonzeption und die Einführung gesetzlicher Begriffsbestimmungen Verbesserungen gebracht, wird jedoch aufgrund bürokratischer Hemmnisse und unzureichender Anreize die gesetzlichen Ziele einer Minderung der jährlichen CO
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Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) | |
Seiten: | 16 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Lutz Birnbaum | |
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Dezentrale Vergasung von Biomasse
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (9/2007)
Zur Minderung des Treibhauseffektes ist die Begrenzung der CO2-Emissionen eine wirkungsvolle Maßnahme. Aus diesem Grund wird der Einsatz nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung verstärkt diskutiert. Die energetische Verwertung nachwachsender Rohstoffe nutzt die während des Wachstums durch Photosynthese gebundene Energie, wobei das zuvor assimilierte CO2 wieder freigesetzt wird. Insofern sind nachwachsende Rohstoffe CO2-neutral, im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, bei deren Einsatz das über viele Jahrtausende aus dem atmosphärischen Gleichgewicht entzogene CO2 auf einmal freigesetzt wird. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Schonung der Ressourcen an fossilen Brennstoffen durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger.
Abfallwirtschaft und neuere Entwicklungen im Energiewirtschaftsrecht
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (9/2007)
Subsidiärer aber gleichwohl hoch bedeutsamer Grundsatz der Kreislaufwirtschaft im Abfallrecht ist die energetische Verwertung, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 lit.b) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).1 Der Rahmen für eine derartige energetische Verwertung wird durch das Energiewirtschaftsrecht gesetzt; im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts2 ist auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vollständig neu gefasst und zum 1.8.2005 in Kraft getreten. Wegen ihrer hohen Bedeutung im Rahmen der energetischen Verwertung von Abfällen sind weiter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)3 sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)4 zu nennen. Auch die Biomasseverordnung (BiomasseV)5 ist trotz Neufassung des EEG weiterhin anzuwenden. Während das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur den Rahmen für die energetische Verwertung festlegt, erfolgt die Ausfüllung – das Ob und das Wie der Verwertung – nach Maßgabe des Energiewirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Alle Änderungen dieses Rechtsrahmens wirken intensiv auf die Abfallwirtschaft zurück. Dies betrifft nicht nur den Anstoß marktförmiger Entwicklungen, sondern auch den Anschluss abfallverstromender Erzeugungsanlagen an die Netze der allgemeinen Versorgung und die Entgeltförderung solcher Anlagen.
Können Ersatzbrennstoffe das Energieproblem lösen?
© Rhombos-Verlag (9/2006)
Mit Ersatzbrennstoffen kann das Energieproblem nicht gelöst werden. Dafür ist deren Potential zu klein. Aber im Einzelfall kann die Ersatzbrennstoffverwertung die wirtschaftliche Situation von Unternehmen entspannen. Etwa 6,7 Millionen Tonnen Ersatzbrennstoffe werden derzeit jährlich aus Haus- und Gewerbeabfällen produziert, davon etwa 2,5 Millionen Tonnen, die mit mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen gewonnen werden, sowie 4,2 Millionen Tonnen aus der Aufbereitung von Gewerbeabfällen. Prinzipiell können Ersatzbrennstoffe in Zement- und Kohlekraftwerken sowie in eigens dafür errichteten Industriekraftwerken energetisch verwertet werden. Jedoch fehlen ausreichende Verwertungskapazitäten. Derzeit stehen in Deutschland Verwertungskapazitäten für knapp zwei Millionen Tonnen zur Verfügung. Folglich wird die Überproduktion, das sind im Jahr 2006 rund 4,7 Millionen Tonnen, zwischengelagert. Bis etwa 2008 sollen Verwertungskapazitäten für weitere drei Millionen Tonnen errichtet werden, so daß immer noch ein Defizit verbleibt. Ersatzbrennstoffangebot und -verwertungskapazität werden voraussichtlich erst 2012/13 ausgeglichen sein. Bis 2008 werden zehn bis zwölf Millionen Tonnen Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden müssen. Für die Hersteller von Ersatzbrennstoffen kommt erschwerend hinzu, daß diese Ersatzbrennstoffe einen negativen Wert aufweisen; das bedeutet, daß die Ersatzbrennstofferzeuger für die Abnahme ihres Produkts, das vom Gesetzgeber als Abfall klassifiziert wird, bezahlen müssen.
Energie im Wettbewerb
© Rhombos-Verlag (4/2006)
Spezielle Aspekte des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind auch für die Abfallwirtschaft von Bedeutung
Produktgasreinigung für Holzvergaser – Der Schlüssel zum Erfolg?
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Die Erzeugung eines brennbaren Gases aus Biomasse wurde schon Ende des 18. Jahrhunderts entdeckt bzw. patentiert. Im 19. Jahrhundert folgten dann technisch nutzbare Anlagen, welche zur Herstellung von Brenngas (hauptsächlich aus Kohle) für Heiz- und Beleuchtungszwecke, dienten. Später kam die Verstromung des Brenngases über Verbrennungsmotoren mit Generatoren dazu.