Der Wettbewerb in der Abfallwirtschaft wird aktuell kräftig durcheinander gerüttelt: Die Vorbehandlungspflicht für Abfälle bringt vor allem dadurch neue Strukturen mit sich, dass öffentliche Abfallverbrennungsanlagen überfüllt sind. Inwieweit haben Private trotzdem Zugangsansprüche – etwa auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage namentlich entsprechend der essential facilities doctrine? Können sie sich aufgrund des Beihilfenverbotes gegen staatliche Zuwendungen an andere Entsorgungsträger wehren (Teil 1)? Welche Grenzen und auch grenzüberschreitenden Möglichkeiten bestehen für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung der Kommunen (Teil 2)? Deren Beschränkung auf das Gemeindegebiet entsprechend dem Örtlichkeitsprinzip kann europarechtlich keinen Bestand haben.
Die kommunalrechtlichen Grenzen einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden sind auch auf die Bereiche der Abfallentsorgung zu beziehen, in denen kommunale Anbieter mit privaten Unternehmen in Konkurrenz stehen, außer es handelt sich um hoheitlich wahrzunehmende Pflichtaufgaben, wie dies nach der Überlassung von Abfällen zur Beseitigung der Fall ist. Die Grundrechte verlangen Abwehrmöglichkeiten Privater auch jenseits einer unerträglichen und schweren Beeinträchtigung, durch die private wirtschaftliche Betätigung unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird oder aber eine unerlaubte Monopolstellung entsteht. Indes beschränken auch die Grundrechte nicht, wie die Kommunen die Preise für ihre Pflichtaufgaben gestalten, sofern es sich nicht um Kampfpreise gegen private Anbieter handelt. Entsprechendes gilt für die Grundfreiheiten. Die Grundfreiheiten und die Wettbewerbsfreiheit verlangen eine Aufgabe des Örtlichkeitsprinzips, sofern dieses nicht für die kommunale Aufgabenerledigung zwingend ist. Es kann daher nur für den Bereich der Beseitigung von Abfällen Bestand haben, der auch europarechtlich durch das Prinzip der Nähe und der Entsorgung im jeweiligen Mitgliedstaat nach Art. 5 Abfallrahmenrichtlinie geprägt ist
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) | |
Seiten: | 32 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Measures to Implement an Advanced Waste Management System in the Czech Republic
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (9/2016)
The Czech Republic is now preparing the new complete revision of waste law.
The transformation of the waste management into the circular economy started through the legislative process in June 2016. Waste management plan of the Czech Republic for 2015 to 2024 clearly specifies waste strategy and priorities for the country. Thus, in the Act on waste the ban on landfilling of recyclable and recoverable waste in 2024, obligatory separate collection of main municipal waste streams including biowaste since 2015 and currently proposed increase of waste landfilling tax with strict recycling targets already in 2018 are only the first milestones leading to smarter waste future in the Czech Republic.
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Europäisches Abfallverzeichnis - Quo vadis?”
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Das Europäische Abfallverzeichnis (EAV; engl.: List of Waste – LoW) ist seit mehr als einer Dekade der maßgebliche Katalog von Abfällen innerhalb der Europäischen Union (EU). Mit Ausnahme von Österreich und Finnland haben alle anderen 26 Mitgliedstaaten der Staatengemeinschaft dieses Abfallverzeichnis in nationales Recht umgesetzt. Dieser Beitrag zeigt die Hintergründe für die notwendige Anpassung und Novellierung des EAVs auf und beschreibt Probleme und Defizite der Umsetzung auf Gemeinschaftsebene. Der Beitrag setzt dabei auf den Stand der Diskussion im Juni 2014 auf.
Muss die Abfallhierarchie entsorgt werden?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Mit der Richtlinie 98/2008/EG wurde in Europe eine Prioritätenfolge, die so genannte Abfallhierarchie, für Maßnahmen in Bereich der Abfallwirtschaft festgelegt. Diese fünfstufige Reihung bietet auf den ersten Blick eine einfache und rasche Entscheidungshilfe, welche Behandlungsarten für Abfälle zu bevorzugen bzw. zu vermeiden sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die in der Abfallhierarchie bevorzugen Optionen, Vermeidung und Wiederverwendung, zu wenig zur Anwendung kommen und die Abfallmenge weiterhin ansteigt.
Vorwort
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (1/2011)
Von Klaus Fricke zum 71. Symposium des ANS e.V.