Parameterabhängige Vertragsgestaltung für die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen in Ersatzbrennstoff-Kraftwerken

Brennstoffe aus Abfallaufbereitungsanlagen kennen mehrere Wege der Verwertung oder Entsorgung. Dabei werden die hochwertig aufbereiteten Ersatzbrennstoffe in der Regel in der Mitverbrennung, zum Beispiel in Zementöfen oder Feuerungsanlagen von Kraftwerken, verbrannt. Ein vergleichsweise schlechtes Aufbereitungsprodukt, also Brennstoffe mit hohen Schadstoffgehalten finden den Weg in klassische Abfallverbrennungsanlagen. Ein Großteil des aufbreiteten Abfalls soll aber so genannten Ersatzbrennstoff- oder Sekundärbrennstoffkraftwerken zur energetischen Verwertung zugeführt werden. In der zurzeit gängigen Terminologie wird von dem Brennstoff zur Verbrennung in hierfür geeigneten und in der Regel nach den Vorgaben der 17. BImSchV zugelassenen Kraftwerken dann von Sekundär- bzw. Ersatzbrennstoff gesprochen. Hierbei wird unter diesen beiden Begrifflichkeiten üblicherweise die gleiche Brennstoffart verstanden, wobei in der fachlichen Diskussion Unterschiede zwischen der Terminologie Ersatzbrennstoff und Sekundärbrennstoff bezüglich des Heizwertes gesehen werden.

Anders als bei der Entsorgung von unbehandelten Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen, bei denen fast ausschließlich nur eine massenabhängige Vergütung vereinbart wird, kann die parameterabhängige Vertragsgestaltung für die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen in Ersatzbrennstoffkraftwerken sinnvoll sein. Bei dieser Art der Vertragsgestaltung fließen sowohl die konstanten, unmittelbar aus dem verfahrenstechnischen Konzept der Verbrennungsanlagen hervorgehenden Preise, als auch variable Parameter wie der Heizwert, der Aschegehalt sowie der Chlorgehalt mit ein. Diese Parameter lassen sich anlagenspezifisch über ein Nomogramm darstellen. Der 100 %-Verbrennungspreis – Basispreis – wird dabei durch die Investitions- und Betriebskosten für einen Ersatzbrennstoff definierter Qualität bestimmt. Dieser Basiswert ist mit dem Lieferanten des Ersatzbrennstoffes für sein durchschnittlich zu erwartendes Produkt festzulegen. Abweichungen von diesem Durchschnittswert sind dann eindeutig preislich vorhersehbar und damit flexibel abzurechnen. Die hierfür erforderliche Analytik muss aussagekräftig sein und die betrieblichen Voraussetzungen beim Erzeuger von Ersatzbrennstoffen in Aufbereitungsanlagen berücksichtigen. Der Grundgedanke hierbei sollte für beide Vertragsparteien sein, dass die Aufbereitungsanlage als verfahrenstechnische Einrichtung darauf ausgelegt ist, ein Produkt mit möglichst gleicher Qualität zu erzeugen. Die parameterabhängige Vertragsgestaltung fördert die Transparenz der Verbrennungskosten und trägt damit zu vertrauensbildenden Maßnahmen beider Vertragspartner bei.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Schwefer

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