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Kernpunkte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 13.8.2008 und mögliche Auswirkungen auf die abfallwirtschaftliche Ausschreibungspraxis
Der seitens der Bundesregierung am 13.8.2008 in den Deutschen Bundestag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts sieht weitreichende Änderungen der bisherigen rechtlichen Anforderungen an die Durchführung und gerichtliche Überprüfung von Vergabeverfahren vor. Teilweise sind diese – auch für die Abfallwirtschaft – zu begrüßen, da hiermit bisherigen Anwendungsdefiziten Rechnung getragen würde. Die den Bieterrechtsschutz tendenziell einschränkenden Regelungen erscheinen allerdings jedenfalls z. T. wenig ausgewogen und würden die Anforderungen an die Bieter sowie den mit der Bewerbung verbundenen Bearbeitungsaufwand – gerade auch in abfallwirtschaftlichen Ausschreibungen – maßgeblich erhöhen. Sie dienen auch nur bedingt dem Auftraggeberinteresse an frühzeitiger Rechtssicherheit bzw. könnten sich teils sogar kontraproduktiv auswirken, wenn z. B. Konflikte über Anforderungen in den Vergabeunterlagen durch die vorgesehene Befristung der Nachprüfungsmöglichkeit bereits in einem frühen Stadium „auf die Spitze getrieben“ werden. Von vornherein zum Scheitern verurteilt erscheint der Versuch, die aus der Rechtsprechung des EuGH resultierenden Anforderungen an die Inhouse-Vergabe aufzuweichen und die hierfür vorgesehene gesetzliche Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts sogar auf die „interkommunale Zusammenarbeit“ zu erstrecken. Die diesbezüglich vorgesehenen Regelungen können keinen Bestand haben. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzentwurf in diesen und einigen anderen Punkten vor seiner Verabschiedung noch Änderungen erfahren wird. Mit einem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen dürfte in jedem Falle nicht vor 2009 zu rechnen sein.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 05 / 2008 (Oktober 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann | |
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