Altpapierentsorgung durch gewerbliche Sammlung – Wende der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum KrW-/AbfG im Sinne der Liberalisierung?

Im Untertitel meines Themas wird die Frage formuliert, ob die neue Rechtsprechung zur Zulässigkeit der gewerblichen Altpapierentsorgung eine Wende der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, und zwar eine Wende hin zur Liberalisierung der Abfallentsorgung, bedeuten könnte. Noch vor wenigen Wochen hätte ich diese Frage eher verneint. Inzwischen liegen allerdings weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vor, die zwar auch die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushaltungen betreffen, die aber von allgemeiner Bedeutung für das Verhältnis von privater und öffentlicher Entsorgung sind. Ich meine damit vor allem ein aktuelles Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, das Herr Kollege Dr. Dieckmann erstritten hat.

Aber auch Formulierungen in anderen gerichtlichen Entscheidungen zur gewerblichen Altpapierverwertung, die sehr rechtsgrundsätzlich daherkommen, lassen aufhorchen. So kann man etwa in dem Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts zur Altpapiersammlung der Firma Remondis in Hamburg folgende bemerkenswerten Formulierungen lesen:
„Zieht man die gesetzgeberischen Ziele bei der Abfassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aus den Jahren 1993 und 1994 hinzu, so fällt auf, dass diesem Gesetz im Unterschied zum Abfallgesetz von 1972 eine neue Konzeption zugrundeliegt. Während die Grundlage des bisherigen Abfallgesetzes in der ungeteilten Entsorgungszuständigkeit der öffentlichen Hand für alle Abfälle bestand, hat der Gesetzgeber mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ... erstmals die Primärzuständigkeit des Erzeugers und des Abfallbesitzers betont."
Meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass der eine oder andere Verwaltungsrichter, der in den vergangenen zwölf Jahren Streitigkeiten zum Kreislaufwirtschaftsrecht entschieden hat, derart grundsätzliche Erkenntnisse schon früher gehabt hätte. Diese Kritik betrifft vor allem die höchsten Richter des 7., für das Umweltrecht zuständigen Senats beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 / 2008 (September 2008)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Clemens Weidemann

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