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Das Abfallrecht hat sich von einem Recht der Abfallbeseitigung zu einem Recht der Abfallwirtschaft fortentwickelt. Verbunden hiermit war ein Wandel der Aufgabenstellungen. Rechtsgrundlagen sind heute vor allem das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/ AbfG) und die jeweiligen Landesabfallgesetze.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 04 / 2008 (September 2008) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dipl.-Kfm. Dr. Holmer Vogel | |
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Gute Entwicklungschancen
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Die deutsche Entsorgungswirtschaft verfügt über ein großes Potential für Umwelttechnik und Arbeitsplätze
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Ergebnisse der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“
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Eine der wesentlichen Maßnahmen in der Stilllegungsphase einer Deponie ist die Herstellung der Oberflächenabdichtung. Die Deponieverordnung (DepV) [2] schreibt ebenso wie die Verwaltungsvorschriften TA Abfall [6] und TA Siedlungsabfall (TASi) [7] für die Oberfläche von Deponien je nach Deponieklasse unterschiedliche Regelabdichtungssysteme vor. Gleichzeitig lässt die DepV über die Regelungen in deren Anhang 1 gleichwertige Systemkomponenten und gleichwertige Kombinationen von Systemkomponenten zu. Weitere Möglichkeiten für Ausnahmen und Abweichungen in diesem Zusammenhang bieten die §§ 3 Absatz 8 und 14 Absatz 6 DepV. Es besteht daher auch unter den stringenten Vorgaben der bestehenden Verordnung Gestaltungsspielraum für alternative Abdichtungen.
Pilotprojekt zur Verkürzung der Nachsorgezeit auf der Deponie Konstanz-Dorfweiher
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In den letzten vier Jahren wurden allein in Baden-Württemberg von den 48 vorhandenen Hausmülldeponien 16 in die Stilllegungsphase überführt. Ab dem Jahr 2009 sind höhere Anforderungen an den Deponiestandort zu erfüllen, so dass mit weiteren Stilllegungen zu rechnen ist. Nach der Stilllegungsphase, dem Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie, folgt die Nachsorgephase. Die Deponie kann aus der Nachsorge entlassen werden, wenn aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine schädlichen Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu erwarten sind. Wissenschaftliche Auswertungen und Prognosen von Deponieemissionen zeigen, dass das Emissionsverhalten eine Deponienachsorge über sehr lange Zeiträume von vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten erforderlich machen wird.