
Mit der am 4. April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündeten 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung hat sich der Verordnungsgeber den drängenden Stimmen aus Wirtschaft und Vollzug angenommen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen durch eine Novellierung der Verpackungsverordnung zu sichern. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass alle Produktverantwortlichen zur Finanzierung der Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen beitragen.
Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung hat der Verordnungsgeber den von weiten Teilen der Wirtschaft, von Umwelt- und Verbraucherverbänden und von der Bund-/Länder-Umweltministerkonferenz geforderten rechtlichen Rahmen zur Sicherung der haushaltsnahen Erfassung von Verpackungsabfällen über duale Systeme geschaffen. Die Regelungen werden zu deutlich verbesserten Wettbewerbsbedingungen für die Produktverantwortlichen in der Verpackungskette als auch für die im Bereich von Entsorgungsdienstleistungen tätigen Unternehmen führen. Sie bringen zudem für die zuständigen Behörden der Länder Vollzugserleichterungen. Trotzdem besteht auch künftig im Vollzug Handlungsbedarf, sowohl mit Blick auf die Auslegung einzelner Detailregelungen als auch mit Blick auf die konkrete Vollzugspraxis.
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| Quelle: | Heft 03 / 2008 (Juni 2008) | |
| Seiten: | 11 | |
| Autor: | MinDir Dr. Thomas Rummler Jürgen Seitel | |
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In einer rekordverdächtigen Zeit von gerade einmal etwas mehrals 14 Monatenseitihrer Einlegung imSeptember2023 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 27.11.2024 über die Verfassungsbeschwerde zur „Tübinger Verpackungssteuer“ entschieden. Es setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine kontroverse Debatte, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 ausgelöst wurde, in dem es pointiert heißt, den Kommunen sei ein „Draufsatteln“ in Form eigener Lenkungssteuern zur Abfallvermeidung erlaubt.
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