Das deutsche Abfallrecht als Instrument des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung

Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und Ressourcenschonung entwickeln sich in Deutschland und Europa zu entscheidenden Themen der Umwelt- und Wirtschaftspolitik. In der deutschen Umweltpolitik gibt es einen breiten Konsens über die Ziele sowie über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, die effektiv, wirtschaftlich und verursachergerecht sein und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betroffenen angemessen berücksichtigen sollen. Dazu heißt es in Übereinstimmung mit Art. 2 der Klima-Rahmenkonvention der Vereinten Nationen in § 2 Abs. 3 UGBE, zur Veränderung einer gefährlichen anthropogenen Störung des Klimasystems solle die Freisetzung von Treibhausgasen insbesondere durch kosteneffiziente Maßnahmen verringert und zugleich eine umweltgerechte Energieversorgung durch einen effizienten Einsatz von Energien und die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden.

Ressourcenschutz war spätestens seit der ersten Ölkrise auch ein Thema des Abfallrechts. Allerdings trat dieser  Aspekt im Laufe der Jahre zunehmend wieder in den Hintergrund. Auch bei Verabschiedung des KrW-/AbfG wurde der Ressourcenschutz zwar in der Gesetzeszweckbestimmung ausdrücklich aufgeführt. Das überragende Problem war jedoch die Organisation einer Abfallwirtschaft, die in der Lage ist, die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß und möglichst autark zu organisieren, um sich damals abzeichnende Entsorgungsnotstände abzuwenden. Die Verwertung von Abfällen zum Schutz natürlicher Ressourcen ist im Gesetz vornehmlich als Pflicht und nicht als Berechtigung formuliert. In einigen Bereichen zeichnet sich ein Wandel ab. Rohstoffknappheit und Erfolge eingerichteter Sammelsysteme lassen bestimmte Abfälle zu echten Wertstoffen werden, für deren Verwertung kein Entgelt mehr zu zahlen ist, für deren Veräußerung vielmehr erhebliche Kaufpreise gezahlt werden. Das gilt für z.B. für Altpapier, für Altmetalle, in Teilbereichen auch für Altholz. Eine echte Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen beginnt, wenn Rücknahme- und Rückgabepflichten nicht staatlich angeordnet werden müssen, sondern die Knappheit der Ressourcen Abfall tatsächlich zur handelbaren Ware werden lässt. Für diese Stoffströme stellt sich sogar die Frage, ob und wie lange noch ihr Verbleib im Anwendungsbereich des KrW-/AbfG gerechtfertigt ist.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 / 2008 (April 2008)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Beckmann

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