2024 | |
2023 | |
2022 | |
2021 | |
2020 | |
2019 | |
2018 | |
2017 | |
2016 | |
2015 | |
2014 | |
2013 | |
2012 | |
2011 | |
2010 | |
2009 | |
2008 | |
Heft 06 / 2008 | |
Heft 05 / 2008 | |
Heft 04 / 2008 | |
Heft 03 / 2008 | |
Heft 02 / 2008 | |
Heft 01 / 2008 | |
2007 | |
2006 | |
2005 | |
2004 | |
2003 |
Nach der Beschlussfassung des Bundesrats über die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 20.12.2007,1 der erneuten Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 30.1.20082 sowie dem Beschluss des Bundestags am 21.2.20083 ist die Novelle des Verpackungsrechts nunmehr in trockenen Tüchern. Die Novelle enthält maßgebliche Neuregelungen für Hersteller und´Vertreiber von Verkaufsverpackungen. Darüber hinaus sind jedoch auch Entsorgungsdienstleistungsunternehmen, insbesondere die Betreiber dualer Systeme sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, von der Novelle betroffen.
Der Bundesrat hat unter Verweis auf die verfassungsrechtlichen Interessen bestehender Selbstentsorgersysteme, deren Fortbestehung durch die Novelle weitgehend rechtlich unterbunden wird, die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Novelle vom sechsten auf den neunten auf die Verkündung folgenden Monat verlängert.99 Danach tritt die Novelle Anfang 2009 in Kraft, wenn die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Anfang April 2008 erfolgt. Zu beachten ist jedoch, dass die Vollständigkeitserklärung erstmals zum 1. Mai 2009 für von April bis Dezember 2008 in Verkehr gebrachte Verpackungen zu hinterlegen ist, da insoweit die Verordnung bereits einen Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt greift.100 Die Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung bereits für den Zeitraum nach der Veröffentlichung im Jahre 2008 führt zu dem Dilemma, dass die Regelungen, auf die sich die Inhalte der Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV beziehen, noch nicht in Kraft sind. Gänzlich unmöglich wird es sein, Angaben gem. § 10 Abs. 2 Nr. 3 VerpackV zu branchenbezogenen Selbstentsorgerlösungen nach § 6 Abs. 2 VerpackV zu machen. Es wird abzuwarten sein, wie entsprechende Vorgaben zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung für den Übergangszeitraum von der Hinterlegungsstelle ausgestaltet werden. Schließlich ist zu beachten, dass die Pfandpflicht für diätetische Erfrischungsgetränke, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, erst am ersten Tag des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats greift, um den Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Umsetzung der Änderungen einzustellen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 02 / 2008 (April 2008) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Markus W. Pauly | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Kommunale Lenkungsabgaben als Verfassungsproblem
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer
Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung
Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt für den „Ayran- Becher“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Auf der Grundlage des EWKFondsG und der EWKFondsV ist eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingeführt worden. Dazu wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen in diesen Fonds eine Einwegkunststoff- Abgabe einzahlen.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Die Figur der erweiterten Herstellerverantwortung fungiert als europarechtliches Stellrad für die Umsetzung eines umfassendenUmweltschutzes und gibt Anlass für weitreichende mitgliedstaatliche Umsetzungsvorhaben. Eingeführt wurde diese Figur in der europarechtlichen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom19.11.2008. zunächst lag der Fokus auf einer effizienten Ressourcennutzung. Die erweiterte Herstellerverantwortung galt als „Mittel, um die Gestaltung und Herstellung von Gütern zu fördern, die während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich ihrer Reparatur, Wiederverwendung und Demontage sowie ihres Recyclings, eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, ohne dass der freie Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigt wird“