2023 | |
2022 | |
2021 | |
2020 | |
2019 | |
2018 | |
2017 | |
2016 | |
2015 | |
2014 | |
2013 | |
2012 | |
2011 | |
2010 | |
2009 | |
2008 | |
Heft 06 / 2008 | |
Heft 05 / 2008 | |
Heft 04 / 2008 | |
Heft 03 / 2008 | |
Heft 02 / 2008 | |
Heft 01 / 2008 | |
2007 | |
2006 | |
2005 | |
2004 | |
2003 |
Thema sind die gesetzlichen Überlassungspflichten – wobei die Formulierung "zur Systematik der gesetzlichen Überlassungspflichten" darauf hindeutet, dass es um Grundsätzliches geht. Inhalt und Reichweite der Verpflichtung von Erzeugern und Besitzern zur Abfallüberlassung entscheiden über die Entsorgungszuständigkeit1.
Konkreter und systematisch exakt verhält es sich mit dem Zusammenhang zwischen Überlassungspflicht und Entsorgungszuständigkeit so: Die Abfallbesitzer – und damit Grundrechtsträger – sind entgegen dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Entsorgung, wie er in §§ 5 Abs. 2 S. 1, 11 Abs. 1 KrW-/AbfG als Verpflichtung (und somit spiegelbildlich als Berechtigung) von Erzeugern und Besitzern geregelt ist, unter bestimmten Voraussetzungen zur Überlassung von Abfällen an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (= ÖRE) verpflichtet. Die Überlassung führt dazu, dass die Entsorgungspflicht vom privaten Sektor auf die ÖRE übergeht. Nicht mehr die Abfallbesitzer, sondern die ÖRE sind zur Entsorgung verpflichtet, und zwar nach dem Gesetz – wie die Privaten übrigens auch – in erster Linie zur Verwertung und erst in zweiter Linie zur Beseitigung. Allein die Verwertungspflicht bezieht sich gem. § 5 Abs. 2 S. 1 KrW-/AbfG einschränkungslos auf sämtliche Abfälle, für die entweder der Erzeuger/Besitzer oder der ÖRE entsorgungspflichtig sind.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 01 / 2008 (Januar 2008) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Clemens Weidemann | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Aktuelle Rechtsprechung zum Deponierecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2023)
Auch wenn in den letzten Jahren die Zahl der in Deutschland betriebenen Deponienganz erheblich abgenommen hat und auch wenn die Deponie als Abfallbeseitigungsanlage auf der letzten Stufe der abfallhierarchischen Rangfolge nach § 6 KrWG steht, hat sich doch gezeigt, dass Deponien derzeit
noch und auf absehbare Zeit für die Abfallentsorgung unverzichtbar sind. Dementsprechend hat es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von neuen Deponievorhaben gegeben, die in der Regel an bereits vorhandenen Deponiestandorten verwirklicht worden sind und deren Zulassung zum Teil die Verwaltungsgerichte beschäftigt hat.
Betreiberpflichten bei Abfallanlagen und ihre Bedeutung für den Ressourcenschutz und die Energienutzung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Ein nachhaltigerer Einsatz von Ressourcen bei der Errichtung und dem Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen (wie z.B. Abfallanlagen1) ist für einen verstärkten Ressourcenschutz von hoher Priorität.
Ausnahmen von Grenzwerten für Müllverbrennungsanlagen in einer Gasmangellage?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Nach § 31g BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 6, § 24 17. BImSchV „sollen“ Müllverbrennungsanlagen eine Ausnahme von der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten bzw. einzelnen Anforderungen dieser Verordnung erhalten.1 Besteht unabhängig von diesen neuen Ausnahmeregelungen ein zwingender Anspruch nach Katastrophen- und Infektionsschutzrecht, allgemeinem Ordnungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten oder auf der Basis einer behördlichen Duldung? Oder können diese Gesichtspunkte das Ermessen bei Erteilung einer über § 31g BImSchG zu erteilenden Ausnahmen zu einem Anspruch verdichten? Zwar trat in diesem Winter keine Gasmangellage auf. Das Thema bleibt aber akut.
Reichweite der Ermächtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das mit der Einführung des Verpackungsgesetzes geschaffene Instrument der sog. Rahmenvorgabe gemäß § 22Abs. 2 VerpackG erfreut sich bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern reger Beliebtheit und war in den vergangenen Jahren Gegenstand einer Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die von den dualen Systemen gegen einzelne Rahmenvorgaben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger angestrengt wurden.
Die Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 VerpackG – Erfüllen die Systembetreiber ihre Pflicht?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das am 1.1.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz schreibt den Systembetreibern in § 14 Abs. 3 VerpackG1 vereinfacht gesagt die Pflicht vor, private Endverbraucher über die korrekte Verpackungsentsorgung zu informieren. Die Systembetreiber haben reagiert und die Initiative „Mülltrennung- wirkt“ ins Leben gerufen. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob die Systembetreiber mit ihren Informationsbemühungen die gesetzliche Informationspflicht erfüllen.