Baugrundrisiko und Auftragnehmer ■ Baugrundaufschlüsse dienen dazu, die bautechnischen Parameter des Baugrundes ausreichend zu erkunden, damit ein Bauwerk technisch und wirtschaftlich sicher errichtet werden kann. Der Inhalt der Ausschreibungen für derartige Baugrundaufschlüsse kann nur einen sinngemäßen Charakter aufweisen, da der Boden gemeinhin als „terra incognita“ angesehen werden muss und daher erst durch die qualifizierte Beprobung erkannt werden kann.
Der Auftraggeber wird an der Qualität seiner beauftragten Baugrundaufschlüsse gemessen, weshalb alle Erkundungsarbeiten nur in einem fairen Miteinander mit dem ausführenden Unternehmer im Sinne einer optimalen Beprobung erfolgen sollten. Nur strenge Kontrollen der abgegebenen Angebote unter technischen Aspekten und Überprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität sowie permanente Kontrollen der durchzuführenden Arbeiten durch geschultes Fachpersonal des Auftraggebers können die Qualität der Baugrundaufschlüsse wieder auf ein vergleichbares Niveau der technisch hoch qualifizierten allgemeinen Bauleistungen bringen. Wenn bei der Vergabe von Aufträgen zur Baugrunderkundung die kaufmännische Entscheidung zugunsten von Billigangeboten vor dem technischen Sachverstand rangiert, hat der Bauherr meist schon viel Geld verloren, bevor der erste Spatenstich zelebriert wurde.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 6 - 2008 (Juni 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder | |
Autor: | Dipl.-Ing. Jörg Martini | |
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