Erfahrungen aus der Inbetriebnahme einer Ultrafiltrationsanlage zur weiter gehenden Behandlung ines angereicherten Grundwassers belegen, dass auch leicht calcitabscheidende Wässer mit dieser Technologie wirtschaftlich und sicher beherrschbar sind.
Die Ultrafiltrationsanlage im Wasserwerk Neckartailfingen ist seit August 2007 in Betrieb. Es hat sich gezeigt, dass das Verfahren der Ultrafiltration im vorliegenden Fall geeignet ist, das anstehende calcitabscheidende Bodenfiltrat zu behandeln und damit die Aufbereitungssicherheit zu gewährleisten. Der Spülwasserbedarf liegt ohne zusätzliche Spülwasserrückgewinnung bei 2,5 bis 3,5 Prozent. Überwiegend wird Filtrat zur Spülung eingesetzt. Lediglich zweimal täglich wird eine mit Chemikalien unterstützte Spülung durchgeführt. Damit wurden das Verfahrenskonzept und die Ergebnisse der Vorversuche bestätigt. Die Integration einer Membrananlage in einen bestehenden Betrieb erfordert selbstverständlich auch deren Anpassung an die Bewirtschaftung des gesamten Versorgungssystems. Um die UF-Anlage effizient mit einer hohen Auslastung betreiben zu können, muss auch die Betriebsweise des gesamten Transport- und Speichersystems im Versorgungsgebiet angepasst werden. Diese Maßnahmen wurden gemeinsam vom technischen Betriebspersonal des Zweckverbands Filderwasserversorgung und den verantwortlichen Fachleuten der EnBW Regional AG umgesetzt.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 5 - 2008 (Mai 2008) | |
Seiten: | 5 | |
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Autor: | André Herber Dr.-Ing. Günther Baldauf Dr.-Ing. Uwe Müller | |
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
(Be-)Stellung des Gewässerschutzbeauftragten - Alte Regelungen im neuen Gewand?
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Die Vorschriften über Stellung und Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
sind seit über 35 Jahren in Kraft1.
Im neuen WHG, das zum 1.3.2010 in Kraft getreten ist,
bilden die Regelungen über den Gewässerschutzbeauftragten
einen eigenen Abschnitt 4 im Kapitel 3 mit den §§ 64-66
WHG und haben die Vorgängervorschriften in den § 21a-g
WHG a.F. abgelöst.