Auch bei Versorgungsunternehmen stehen Prozessoptimierung und damit die Reduktion der Fixkosten ganz oben auf der Tagesordnung. Aber: Wo kürzen? Ein Ansatzpunkt sind die vorhandenen Versicherungen. Weil zu viele Verträge mit unterschiedlichen Anbietern bestehen und nicht immer alles ideal abgesichert ist, gibt es für die Energieversorger noch Sparpotenzial bei Verwaltungsaufwand und Kosten, zum Beispiel durch die Nutzung von Spezialpolicen.
Fehlendes Wissen über Deckung
Veränderungen der Policen nicht selten schwierig
Suche nach neuem Partner
Flexibilität oberstes Gebot
Finanzieller Spielraum durch neue Policen
Elementarschaden im Freibad
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 1 - 2008 (Januar 2008) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Carsten Berg | |
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Hochwasser 2013 - Ereignisanalyse aus Sicht der Versicherung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2023)
Das Jahr 2013 gehört in der Rückschau der letzten 50 Jahre (normiert auf heutige Preise) zu den schadenreichsten Jahren im Hinblick auf Schäden durch Naturgefahren. Solche extremen Schadenjahre sind in der Rückschau immer wieder zu sehen. Dies ergibt sich für das Jahr 2013 aber nicht überwiegend aus dem Hochwasserereignis. Die Schäden durch Sturm und Hagel haben damals die Überschwemmungsschäden sogar noch übertroffen.
Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2023)
Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich
oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge-
lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie-
ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009
untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst.
c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit-
tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der
Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.
Unterfallen Klärschlammtransporte dem Abwasser oder dem Abfallrecht?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Besprechung des Urteils des BVerwG vom 23.6.2022 – 7 C 3.21
Asphaltdichtungsproben unter Wasser und Sanierungsumfang an Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2021)
Es existieren mittlerweile Verfahren, mit denen Asphaltproben unter der Wasseroberfläche entnommen und die Probeentnahmestellen sachgerecht verschlossen werden können. Anhand der Proben kann die Alterung von Asphaltaußendichtungen – z. B. die Sprödigkeit des Bitumens – auch unter der Wasseroberfläche bestimmt werden. Dies dient als Grundlage für die Definition des Sanierungsumfangs und eines möglichen Sanierungsverfahrens.
Vergleich von Bewertungsverfahren für Pumpspeicherwerke
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2019)
Bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Pumpspeicherwerken kann es zu handwerklichen Fehlern kommen. Schwachstellen sind überschätzte Regelenergieerlöse, veraltete Annahmen zum Marktumfeld sowie stündliche Strompreise, die nicht aus Fundamentmodellen stammen, und einfache Heuristiken zur Ermittlung zukünftiger Erlöse. Gerade die letzten beiden Punkte haben einen großen Einfluss auf das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbewertung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob einfache Heuristiken oder exakte Verfahren genutzt werden sollten und welche Effekte die Art der Generierung der stündlichen Strompreise hat.