
Gemeinhin wird Wasserwirtschaft als "die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe in die ober- und unterirdischen Wasservorkommen" verstanden. Innerhalb dieser abstrakt-theoretischen Definition geht es konkret um die Nutzung des Wassers für den Menschen, den Schutz des Wassers vor dem Menschen sowie den Schutz des Menschen vor dem Wasser.
Durch die Anstrengungen aller Verantwortlichen und vor allem auch der Bürgerinnen und Bürger haben wir in der Wasserwirtschaft ein hohes Niveau erreicht. Dies gilt insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und den Hochwasserschutz. Einige Bundesländer unterstützen die kommunalen Gebietskörperschaften bereits beim Aufbau von Benchmarkingkonzepten in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Diese Konzepte sind wichtige Initialzündung für die weiteren Optimierungsmaßnahmen in den Ländern.Bei der Erstellung flussgebietsbezogener Pläne zur Umsetzung der EU-Wasserrahmen- und der sich abzeichnenden EU-Hochwasserrichtlinie sind vor allem ressortübergreifende Ansätze von großer Bedeutung für den Erfolg. Nur ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Ressorts und Fachverwaltungen auf Landes- und Regionalebene, gestützt und getragen von Bürgern, Kommunen, Kammern und Verbänden, wird auch künftig zum Erreichen der gesteckten Ziele führen.
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| Quelle: | Wasser und Abfall (10/2006) (Oktober 2006) | |
| Seiten: | 3 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Ministerialdirigent Werner Theis | |
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Wer verwaltet das Wasser auf der anderen Seite?
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Am 14. März 2025 fand in Rees am Rhein ein vom Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) organisierter Workshop statt, der niederländische und deutsche Experten aus Forschung, Verwaltung und Politik im Bereich Wasser zusammenführte. Das Fachwissen konzentrierte sich auf Hydrologie, hydraulische Modellierung, Grundwassermanagement und -überwachung, Dürre, Hochwasser, Starkregen und andere Hintergründe. Ziel war es, kultur- und grenzübergreifende Möglichkeiten und Hindernisse in den Bereichen Zusammenarbeit, Kommunikation, Datenaustausch und Analyse zu ermitteln.
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Wasserwiederverwendung trägt zur Entlastung natürlicher Wasserressourcen bei. Die seit 2023 gültigen EU-Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung werden derzeit in deutsches Wasserrecht integriert. Das im Juli 2025 erschienene Merkblatt DWA-M 1200 erleichtert die praktische Umsetzung von Wasserwiederverwendung in Deutschland.
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